»Die Politik sieht die Apotheken nicht als Parallelstruktur, sondern als eigenständigen Player im Gesundheitswesen, der wichtige Aufgaben in der Prävention und Gesundheitsversorgung übernimmt«, griff Kammerpräsident Christian Ude das Thema neue Aufgaben durch die Apothekenreform auf. Das aktuelle Positionspapier der ABDA zur Rolle der Apotheke in der Primärversorgung habe in der Ärzteschaft heftigste Kritik ausgelöst.
Udes Resümee zum Positionspapier war klar: Es gehe um Kooperation, Vernetzung und konstruktive integrative Optimierungsvorschläge und nicht um eine »feindliche Übernahme von Aufgaben«, wie es die Ärzteschaft zum Teil darstelle. Zugegebenermaßen stünden auch »Reizpunkte wie die venöse Blutabnahme im Raum«, seien aber von der »Politik platziert und nicht von der ABDA gefordert worden«.
Es gelte vielmehr, selbstbewusst »den Schulterschluss mit ausgestrecktem Arm« zu anderen Gesundheitsprofessionen zu suchen und ein koordiniertes Zusammenwirken aller Beteiligten zu erwirken, beschrieb der hessische Kammerpräsident seine Strategie. Der Kontakt zur Landesärztekammer sei jedenfalls »kollegial und auf Augenhöhe«. Und auch der Kontakt vor Ort, in den Kommunen oder Landkreisen, sei meistens kooperativ, wie Kollegen berichteten.
Die Apothekenreform biete »bunte und vielfältige Neuerungen, die nicht unbedingt jede Apothekenstruktur wird anbieten können«, meinte Ude angesichts des Personalmangels und der angespannten Finanzlage. »Aufgabe der Kammer ist es, Lösungen zu finden, die alle abholen. In erster Linie muss die Qualität der erbrachten Leistung stimmen. Deshalb beeinflusst das ApoVWG die Fortbildungsabteilung der Kammer.«
Zu neuen pDL, zur Abgabe von Rx-Arzneimitteln bei akuten unkomplizierten Erkrankungen sowie zu Impfungen mit Totimpfstoffen würden ab Sommer Schulungen angeboten, kündigte der Kammerpräsident an. Für PTA und Pharmazeuten im Praktikum werde es etwas später extra Impfschulungen geben. Die Ausarbeitung von Curricula bedürfe der Abstimmung mit der Bundesärztekammer, zudem sei eine zweimonatige Übergangsfrist nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt einzuhalten. »Sobald es so weit ist, wird es ausreichende Schulungen von der Kammer Hessen geben«, versprach der Präsident.
Die Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und die Bundesregierung auf, die im Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vorgesehene Erhöhung des Apothekenabschlags von 1,77 Euro auf 2,07 Euro je Packung ersatzlos zu streichen. Der Bundesrat hat diese Streichung bereits empfohlen. Wir appellieren an die Abgeordneten der regierungstragenden Fraktionen, dieser Empfehlung im parlamentarischen Verfahren zu folgen.
Mit dem Kabinettsbeschluss vom 3. Juni 2026 wurde das Apothekenhonorar erstmals seit 2013 und wie im Koalitionsvertrag vereinbart auf 9,50 Euro je verschreibungspflichtigem Arzneimittel angehoben. Nach dreizehn Jahren Stillstand, in denen bundesweit jede fünfte Apotheke schließen musste, ist dies ein überfälliges Signal für die wohnortnahe Versorgung. Doch dasselbe Kabinett plant, diese Anpassung ab 2027 über einen erhöhten Abschlag teilweise wieder einzuziehen, noch bevor sie ihre volle Wirkung entfalten kann.
Eine Stärkung, die bei ihrer Verkündung bereits den Vorbehalt des Widerrufs trägt, ist keine Stärkung. Sie untergräbt das Vertrauen in politische Zusagen und schadet der Glaubwürdigkeit gesundheitspolitischer Entscheidungen.
Das Gesetz spart ausgerechnet bei denen, die die Einsparungen erst möglich machen.
Hersteller senken Preise, Krankenkassen erhöhen Zuzahlungen. Doch es sind die Apotheken, die all diese Maßnahmen in der täglichen Versorgungsrealität umsetzen, ohne angemessen dafür entlohnt zu werden:
Knapp 200 Millionen Euro – ein unverhältnismäßiger Eingriff!
Die geplante Abschlagserhöhung soll knapp 200 Millionen Euro einbringen. Das ist ein Bruchteil dessen, was Apotheken dem System jährlich an Einsparungen ermöglichen und fortlaufend vorfinanzieren. Wer für diese Summe eine eben erst beschlossene Honoraranpassung aushöhlt, saniert nicht die Gesetzliche Krankenversicherung. Er bestraft diejenigen, die die Sparbeschlüsse vollziehen, und gefährdet damit die flächendeckende und wohnortnahe Arzneimittelversorgung.