Besuch aus Berlin: Die neue Hauptgeschäftsführerin der ABDA, Franziska Erdle (Mitte), berichtete in der Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen über die Zukunftsstrategie für die Apotheken vor Ort. / © PZ/Wolf
Dass das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) sowie die – wenn auch – gestaffelte Erhöhung des Apothekenhonorars nun in trockenen Tüchern sind, könne als großer Erfolg verbucht werden, sagte Franziska Erdle, seit einem halben Jahr bei der ABDA als Hauptgeschäftsführerin in Amt und Würden, bei ihrem ersten Besuch der Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen. Schließlich wäre die tatsächliche Verabschiedung bis wenige Stunden zuvor eine Hängepartie gewesen. »Da hat die Apothekerschaft wirklich etwas erreicht.«
Proaktives Handeln und vorausschauende Planung wie die umgehende Vorstellung des Primärversorgungskonzepts durch die ABDA seien der richtige Weg, um die Stärkung der Apotheke vor Ort auch in Politikerkreisen voranzutreiben. »Wir müssen möglichst vor die Welle kommen«, beschrieb sie das »Gut-vorbereitet-Konzept« einer erfolgreichen Lobbyarbeit. »Auch wenn es einen Riesenwiderhall vonseiten der Ärzteschaft gegeben hat, war es die richtige Strategie.« Die Apothekenreform biete nun eine Reihe von Möglichkeiten, sich mit Impfungen, pharmazeutischen Dienstleistungen & Co. im Gesundheitswesen zu positionieren.
Apropos proaktives Handeln: Dieses sei dringend – so wurde in der sich anschließenden Diskussion deutlich – auch bezüglich der ab 2028 anstehenden Verhandlungslösung erforderlich. Dieses neue Element der Apothekenvergütung und Baustein der Apothekenreform sieht vor, dass der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband die Honorierung einmal jährlich eigenständig aushandeln. Die Delegierten gaben Erdle mit auf den Weg, ein kompetentes Verhandlungsteam auf Seiten der ABDA zusammenzustellen und ins Rennen zu schicken.
Noch nicht in Stein gemeißelt ist der im GKV-Spargesetz geplante höhere Kassenabschlag, die Beratung im Bundestag wurde sogar verschoben. Dieser dürfe nicht mit der im Zuge des ApoVWG beschlossenen Erhöhung des Fixums zusammengedacht werden, war die einhellige Meinung der Delegierten. Das neutralisiere quasi die Honorarerhöhung.
In einer einstimmig verabschiedeten Resolution fordern die Delegierten deshalb die Abgeordneten der regierungstragenden Fraktionen auf, die geplante Erhöhung des Kassenabschlags um 30 Cent auf 2,07 Euro je Packung ersatzlos aus dem Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes zu streichen. Den Wortlaut der Resolution lesen Sie im untenstehenden Kasten.
Die geplante Abschlagserhöhung soll knapp 200 Millionen Euro einbringen. Das sei ein Bruchteil dessen, was Apotheken dem System jährlich an Einsparungen ermöglichen und fortlaufend vorfinanzieren, heißt es in der Begründung zur Resolution. Die Erhöhung des Honorars ab 2027 über einen erhöhten Abschlag teilweise wieder einzuziehen, noch bevor diese ihre volle Wirkung entfalten könne, gehe nicht zusammen. »Eine Stärkung, die bei ihrer Verkündung bereits den Vorbehalt des Widerrufs trägt, ist keine Stärkung. Sie untergräbt das Vertrauen in politische Zusagen und schadet der Glaubwürdigkeit gesundheitspolitischer Entscheidungen«, heißt es in der Resolution.