Phytopharmaka mit und ohne Evidenz |
Extrakte aus Mariendistelfrüchten sind der Klassiker bei Lebererkrankungen. Das darin enthaltene Stoffgemisch Silymarin verringert den intrazellulären oxidativen Stress und weist antifibrotische und entzündungshemmende Wirkungen auf. Zahlreiche klinische Studien mit unterschiedlichen Trockenextrakten aus Mariendistelfrüchten liegen vor, die meisten hiervon mit einem auf Silymarin eingestellten Trockenextrakt (Legalon®). Das seit Jahrzehnten verfügbare Präparat hat eine Zulassung für die unterstützende Behandlung bei chronisch-entzündlichen Lebererkrankungen, Leberzirrhose und toxischen Leberschäden. Im Jahr 2018 bewertete das HMPC allerdings die bisherigen klinischen Studien als nicht ausreichend und zu heterogen, weshalb der Droge und den verschiedenen hieraus gewonnenen Extrakten lediglich der TU-Status zuerkannt wurde.
Magenschmerzen, Völlegefühl und Verdauungsbeschwerden: Hier stehen gut geprüfte Phytopräparate zur Verfügung. / Foto: Adobe Stock/Klaus Eppele
Gemäß HMPC ist für Neuzulassungen nur noch folgende Indikation möglich: zur symptomatischen Linderung von Verdauungsstörungen, Völlegefühl und zur Unterstützung der Leberfunktion, nachdem schwere Erkrankungen medizinisch ausgeschlossen wurden.
Bei Gallenleiden hat sich der Einsatz von Artischockenblätter-Extrakten bewährt. Das Präparat Hepar-SL®, das seit Langem auf dem Markt ist, kann mit klinischen Studien aufwarten und hat eine Zulassung für die Indikation »Verdauungsbeschwerden, besonders bei funktionellen Störungen des ableitenden Gallensystems«. Etliche klinische Studien weisen auf eine Wirkung bei Verdauungsbeschwerden, Hyperlipidämie und Hypercholesterolämie sowie auf eine Steigerung des Gallenflusses hin. Allerdings reichte weder die Probandenzahl noch die Studiendauer aus, um den WEU-Status zu rechtfertigen: In der HMPC-Monographie von 2018 wird Artischockenblättern und daraus hergestellten Extrakten lediglich der TU-Status zur symptomatischen Linderung von Verdauungsstörungen wie Dyspepsie, Völlegefühl, Blähungen und Flatulenz bei Jugendlichen ab zwölf Jahren und Erwachsenen zugewiesen. Ein besonderer Bezug auf Gallenleiden wird nicht genommen; vielmehr werden als Gegenanzeigen Erkrankungen der Gallenwege genannt, die eine ärztliche Überwachung und Beratung erfordern.