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Pflegeneuordnungsgesetz
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Pflegeleistung vor Prävention?

Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) befindet sich aktuell im laufenden Verfahren. Ein wesentlicher Punkt ist die Aufhebung des zweckgebundenen Sachleistungsanspruchs und dessen Transfer in das neue Entlastungsbudget. Was dies für Angehörige und Apotheken bedeutet, erklärt Daniela Piossek vom Gesundheitskonzern Hartmann.
AutorKontaktPaulina Kamm
Datum 18.08.2026  17:00 Uhr

Die Zuständigkeit der Apotheken

Hartmann setze auf bedarfsgerechte Versorgung und eine stärkere Vernetzung von Apotheken, Pflegediensten und Pflegebegleitenden. »Wir sehen in der Praxis, dass qualifizierte Versorgungspartner die Produktauswahl regelmäßig an den tatsächlichen Bedarf anpassen, bei 20 bis 30 Prozent der Versorgten sogar monatlich. Apotheken sind dabei wichtige Bindeglieder: Sie können die laufende Versorgung prüfen, den Bedarf einordnen und anpassen sowie Wissen zur richtigen Anwendung vermitteln«, so Piossek.

Diese bedarfsgerechte Versorgung können Onlineversender und Drogerien laut Piossek nicht bewerkstelligen. Doch auch für die Apotheken bedeute das PNOG eine Anpassung an veränderte Geschäftsbedingungen: »Aus einer planbar garantierten Versorgungsleistung wird ein aktiver Beratungs- und Empfehlungsmarkt«, heißt es in der Mitteilung. Das Unternehmen beabsichtige demnach, die Apotheken in dieser Umstellung mit Argumentationshilfen, Schulungsmaterialien und Sortimentskonzepten zu begleiten.

 

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