Die soziale Pflegeversicherung muss dringend reformiert werden, ansonsten droht der finanzielle Kollaps. / © Getty Images/DMP
Die soziale Pflegeversicherung muss dringend reformiert werden. Denn seit Längerem übersteigen die Ausgaben bei Weitem die Einnahmen. Ohne Reformmaßnahmen erwartet das Bundesgesundheitsministerium (BMG) nach eigenen Angaben für das Jahr 2027 ein Defizit von rund 7,5 Milliarden Euro. Im Jahr 2028 würde die Finanzierungslücke bereits mehr als 15 Milliarden Euro betragen.
Zur finanziellen Stabilisierung der Pflegeversicherung soll nach Plänen von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) ein Paket mit Ausgabenbremsen und zusätzlichen Einnahmen kommen. Geplant sind etwa Änderungen bei den Zuschlägen für Heimbewohner zur Entlastung von Eigenanteilen, wie aus dem Referentenentwurf hervorgeht, der nun publik geworden ist.
Bei den mit der Aufenthaltsdauer steigenden Zuschlägen sollen die höheren Entlastungsstufen demnach jeweils sechs Monate später einsetzen. Dies soll die Pflegekassen 2027 um 2,6 Milliarden Euro entlasten. Vorgesehen ist demnach außerdem, den Versicherungsbeitrag für Menschen ohne Kinder Anfang 2027 von 4,2 Prozent auf 4,3 Prozent anzuheben.
Bei der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern sollen Einschränkungen ähnlich wie bei der Krankenversicherung kommen. Die Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge fällig werden, soll angehoben werden, was Gutverdiener betrifft.
Bei den regulären Leistungen der Pflegekassen soll ab 2028 erstmals ein Mechanismus eingeführt werden, der jährliche Erhöhungen gemäß der Inflationsentwicklung vorsieht. Dies soll dazu beitragen, den Anstieg der Eigenanteile abzufedern.
Grundsätzlich setzen die geplanten Regelungen auf eine Stärkung von Prävention und Rehabilitation um einer Pflegebedürftigkeit vorzubeugen oder den Übergang aufzuschieben.
So soll beispielsweise für die Pflege daheim ein Anspruch auf »Pflegebegleitung« eingeführt werden, um auch Gesundheitsverschlechterungen früher zu erkennen. Diese Pflegebegleitung soll künftig auch von Kommunen angeboten und mit eigenen Hilfeangeboten kombiniert werden können. Beim leichtesten Pflegegrad 1 soll dafür der bisherige pauschale Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro pro Monat entfallen. Dies soll 2027 rund 400 Millionen Euro an Entlastung bringen.