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Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)
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Spätere Pflegezuschläge soll Kassen um 2,6 Milliarden Euro entlasten

Wie die Gesetzliche Krankenversicherung steht auch die Pflege unter massivem finanziellem Druck. Die schwarz-rote Koalition will gegensteuern. Der nun vorliegende Referentenentwurf zum sogenannten Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) zeigt, wo gespart werden soll und welche Änderungen geplant sind.
Autordpa
AutorEv Tebroke
Datum 04.06.2026  15:00 Uhr

Die soziale Pflegeversicherung muss dringend reformiert werden. Denn seit Längerem übersteigen die Ausgaben bei Weitem die Einnahmen. Ohne Reformmaßnahmen erwartet das Bundesgesundheitsministerium (BMG) nach eigenen Angaben für das Jahr 2027 ein Defizit von rund 7,5 Milliarden Euro. Im Jahr 2028 würde die Finanzierungslücke bereits mehr als 15 Milliarden Euro betragen.

Zur finanziellen Stabilisierung der Pflegeversicherung soll nach Plänen von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) ein Paket mit Ausgabenbremsen und zusätzlichen Einnahmen kommen. Geplant sind etwa Änderungen bei den Zuschlägen für Heimbewohner zur Entlastung von Eigenanteilen, wie aus dem Referentenentwurf hervorgeht, der nun publik geworden ist.

Anstieg der Zuschläge zu Heimkosten setzt später ein

Bei den mit der Aufenthaltsdauer steigenden Zuschlägen sollen die höheren Entlastungsstufen demnach jeweils sechs Monate später einsetzen. Dies soll die Pflegekassen 2027 um 2,6 Milliarden Euro entlasten. Vorgesehen ist demnach außerdem, den Versicherungsbeitrag für Menschen ohne Kinder Anfang 2027 von 4,2 Prozent auf 4,3 Prozent anzuheben.

Bei der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern sollen Einschränkungen ähnlich wie bei der Krankenversicherung kommen. Die Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge fällig werden, soll angehoben werden, was Gutverdiener betrifft.

Bei den regulären Leistungen der Pflegekassen soll ab 2028 erstmals ein Mechanismus eingeführt werden, der jährliche Erhöhungen gemäß der Inflationsentwicklung vorsieht. Dies soll dazu beitragen, den Anstieg der Eigenanteile abzufedern. 

Mehr Prävention und Einführung von »Pflegebegleitung« zu Hause

Grundsätzlich setzen die geplanten Regelungen auf eine Stärkung von Prävention und Rehabilitation um einer Pflegebedürftigkeit vorzubeugen oder den Übergang aufzuschieben.

So soll beispielsweise für die Pflege daheim ein Anspruch auf »Pflegebegleitung« eingeführt werden, um auch Gesundheitsverschlechterungen früher zu erkennen. Diese Pflegebegleitung soll künftig auch von Kommunen angeboten und mit eigenen Hilfeangeboten kombiniert werden können. Beim leichtesten Pflegegrad 1 soll dafür der bisherige pauschale Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro pro Monat entfallen. Dies soll  2027 rund 400 Millionen Euro an Entlastung bringen.

Anpassung Leitfaden Prävention

Zudem ist geplant, einen ergänzenden Anspruch auf medizinische Leistungen zur Früherkennung und Prävention altersbedingter gesundheitlicher Risiken ab 60 Jahren einzuführen. Auch sollen die Belange von älteren Menschen und Pflegebedürftigen bei den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Primärprävention künftig besondere Berücksichtigung finden; der Leitfaden Prävention soll entsprechend angepasst werden.

Keine Entlastung bei Zuzahlung

Eine Entlastung der Versicherten bei der Zuzahlung zur Pflege ist durch die Reform nicht ersichtlich. Im Gegenteil: Durch die Verlängerung der sogenannten Verweildauerstufen dauert es künftig länger, bis gestaffelte Leistungszuschläge gezahlt werden, die den Eigenanteil reduzieren. Der maximale Zuschlag wird nicht mehr nach drei, sondern erst nach viereinhalb Jahren erreicht.

Zudem müssen pflegende Angehörige mit einer Reduzierung der bislang für die Pflege gezahlten  Rentenversicherungsbeiträge rechnen.

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