Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign

Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)
-
Spätere Pflegezuschläge soll Kassen um 2,6 Milliarden Euro entlasten

Wie die Gesetzliche Krankenversicherung steht auch die Pflege unter massivem finanziellem Druck. Die schwarz-rote Koalition will gegensteuern. Der nun vorliegende Referentenentwurf zum sogenannten Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) zeigt, wo gespart werden soll und welche Änderungen geplant sind.
Autordpa
AutorEv Tebroke
Datum 04.06.2026  15:00 Uhr

Anpassung Leitfaden Prävention

Zudem ist geplant, einen ergänzenden Anspruch auf medizinische Leistungen zur Früherkennung und Prävention altersbedingter gesundheitlicher Risiken ab 60 Jahren einzuführen. Auch sollen die Belange von älteren Menschen und Pflegebedürftigen bei den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Primärprävention künftig besondere Berücksichtigung finden; der Leitfaden Prävention soll entsprechend angepasst werden.

Keine Entlastung bei Zuzahlung

Eine Entlastung der Versicherten bei der Zuzahlung zur Pflege ist durch die Reform nicht ersichtlich. Im Gegenteil: Durch die Verlängerung der sogenannten Verweildauerstufen dauert es künftig länger, bis gestaffelte Leistungszuschläge gezahlt werden, die den Eigenanteil reduzieren. Der maximale Zuschlag wird nicht mehr nach drei, sondern erst nach viereinhalb Jahren erreicht.

Zudem müssen pflegende Angehörige mit einer Reduzierung der bislang für die Pflege gezahlten  Rentenversicherungsbeiträge rechnen.

Mehr von Avoxa