Zudem ist geplant, einen ergänzenden Anspruch auf medizinische Leistungen zur Früherkennung und Prävention altersbedingter gesundheitlicher Risiken ab 60 Jahren einzuführen. Auch sollen die Belange von älteren Menschen und Pflegebedürftigen bei den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Primärprävention künftig besondere Berücksichtigung finden; der Leitfaden Prävention soll entsprechend angepasst werden.
Eine Entlastung der Versicherten bei der Zuzahlung zur Pflege ist durch die Reform nicht ersichtlich. Im Gegenteil: Durch die Verlängerung der sogenannten Verweildauerstufen dauert es künftig länger, bis gestaffelte Leistungszuschläge gezahlt werden, die den Eigenanteil reduzieren. Der maximale Zuschlag wird nicht mehr nach drei, sondern erst nach viereinhalb Jahren erreicht.
Zudem müssen pflegende Angehörige mit einer Reduzierung der bislang für die Pflege gezahlten Rentenversicherungsbeiträge rechnen.