| Paulina Kamm |
| 17.06.2026 11:30 Uhr |
42 Euro zur freien Verfügung sind für Pflegebedürftige bald Geschichte. Wie soll dann Geld für kontinuierliche Prävention zur Verfügung stehen, fragt sich der DAV. / © Getty Images/LPETTET
Grundsätzlich stimmt der Deutsche Apothekerverband (DAV) dem Entlastungsbudget zu, das im Referentenentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) geplant ist. Anfang Juni hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Entwurf vorgelegt.
Geplant ist demnach ein Transfer bislang zweckgebundener Leistungsansprüche in ein gemeinsames Budget, der bisherige Anspruch auf monatliche 42 Euro soll also gestrichen werden. Insbesondere für Betroffene, die Leistungen in Anspruch nehmen müssen, sei die Zusammenführung und Flexibilisierung bislang getrennter Leistungsansprüche eine Erleichterung. Dies führe demnach zu einer gesteigerten Autonomie der Pflegebedürftigen, so der DAV.
Doch unter der beabsichtigten Entbürokratisierung und Flexibilisierung dürfe die Prävention nicht einbüßen. Insbesondere der Infektionsschutz in der Häuslichkeit durch Desinfektionsmittel, Handschuhe und Mundschutz sei hier von Bedeutung. Die öffentliche Apotheke stelle diesbezüglich eine niedrigschwellige und durchgehende Versorgung mit Infektionsschutzprodukten nach § 40 Absatz 2 SGB XI sicher.
Ein budgetiertes Gesamtsystem könne zu einem Konflikt zwischen kurzfristig wahrgenommener Entlastung sowie Unterstützungsleistungen und dauerhaft nötigen Präventions- und Hygienemaßnahmen führen, fürchtet der DAV. Präventive Maßnahmen seien essenziell, könnten allerdings perspektivisch im Alltag untergehen. Dies sei nicht mit dem Ziel der Stärkung der Prävention vereinbar.
Ein ausschlaggebender Teil der häuslichen Pflege werde durch Laienpflege gestemmt, hierzu gehörten Angehörige, Nachbarschaft und Ehrenamt. Diese gelte es zu schützen, da sie unweigerlich diversen Infektionsrisiken ausgesetzt seien. »Eine unzureichend abgesicherte Infektionsschutzversorgung kann daher die Stabilität der häuslichen Pflegearrangements beeinträchtigen, das Risiko pflegebedingter Infektionsereignisse erhöhen und mittel- bis langfristig zu vermeidbaren zusätzlichen Belastungen des medizinischen und pflegerischen Versorgungssystems führen«, schreibt der DAV.