Diese erneute Anpassung der Teststrategie erklärte er damit, dass hierdurch ein sicheres und effizientes Testsystem möglich sei und dass damit auch die Bedürfnisse und Wünsche der Bevölkerung erfasst werden könne. Viele seien besorgt, dass sie ohne PCR-Test nicht wirklich sicher sein können, ob sie mit Covid-19 infiziert sind oder nicht, erläuterte Lauterbach.
Damit erübrigt sich höchstwahrscheinlich auch das Problem, welche Nachweise künftig ausreichen werden, um etwa in der Apotheke ein Gensenenzertifikat auszustellen. Es ist davon auszugehen, dass hier auch weiterhin das positive PCR-Testergebnis wichtig ist. Die Präsidentin des Apothekerverbands Baden-Württemberg, Tatjana Zambo, hatte im Interview mit der PZ vergangene Woche davor gewarnt, eine Covid-19-Infektion nur auf Grundlage eines positiven Schnelltestergebnisses auch aus diesem Grund nachzuweisen.
Antigentests sollen künftig allerdings alleinig bei der Freitestung aus der Isolation ausreichen, kündigte Lauterbach an. Mit den Schnelltests könne sehr gut festgestellt werden, ob jemand noch ansteckend ist oder nicht.
Die geplante Priorisierung bei der Auswertung der PCR-Testproben bleibe zudem bestehen, betonte Lauterbach. So sollen PCR-Testproben vor allem von Risikogruppen, Älteren, aber auch Beschäftigten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen in Laboren priorisiert ausgewertet werden. Diese Priorisierung sollen künftig auch Apotheken vornehmen, die PoC-NAT-Tests anbieten und nach einem positiven Antigenschnelltest durchführen, erklärte Lauterbach auf Nachfrage der PZ.
Zur geplanten Erhöhung der PoC-NAT-Testvergütung sagte Lauterbach nur vage, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) derzeit an einer Erhöhung der Vergütung arbeitet. »Mein Eindruck ist der, dass die Vergütung derzeit nicht kostendeckend ist.« Deshalb sei das BMG mit dem Bundesfinanzministerium im engen Austausch, um eine Lösung zu erzielen.
Lauterbach äußerte sich auch zu der gestrigen Ankündigung des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU). Söder erklärte am Montag, dass Bayern die einrichtungsbezogene Impfpflicht zunächst aussetzen werde. Lauterbach entgegnete am Dienstag, dass dieses Gesetz der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gelte und dass sowohl die Gesundheitsministerkonferenz als auch die Ministerpräsidenten sich dazu bekannt hätten. Er betonte: »Es muss auch ein Wille da sein, das Gesetz umzusetzen.« Es gebe kein Durchsetzungsinstrument vonseiten des Bundes, der Vollzug des Gesetzes sei Länderaufgabe. Der Bund könne nur Hilfestellung anbieten, so Lauterbach. Eine entsprechende Anfrage aus Bayern habe er aber bislang nicht erhalten. »Es ist offensichtlich so, dass man sich hier von dem Gesetz verabschieden will, das ist falsch«, kritisierte Lauterbach. Omikron sei noch lange nicht zu Ende, gerade bei Lockerungen könnten die Fallzahlen bei den Älteren wieder steigen, zudem könnte das Auftreten anderer Varianten nicht ausgeschlossen werden.
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