Der Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) kündigte am Dienstag eine Anpassung der Teststrategie an. Trotz Priorisierung soll die gesamte Bevölkerung weiterhin Zugang zu PCR-Tests bekommen. / Foto: Imago Images/photothek
Bezüglich der Debatte um die künftige Priorisierung bei PCR-Tests soll in den nächsten Tagen eine Aktualisierung der geltenden Coronavirus-Testverordnung in Kraft treten, kündigte der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Dienstag an. In einem aktuellen Entwurf zur Änderung der Testverordnung ist auch eine befristete Erhöhung der PoC-NAT-Testvergütung geplant. So soll es laut Entwurf im Zeitraum vom 1. Februar bis zum 31. März 2022 je PoC-NAT-Test 43,56 Euro geben. Derzeit sieht die Testverordnung hierfür 30 Euro pro Test vor.
Lauterbach erklärte am heutigen Dienstag vor der Bundespressekonferenz zudem, dass künftig doch alle Personen, die einen positiven Coronavirus-Schnelltest vorweisen, Anspruch auf einen PCR-Test als Bestätigungsdiagnostik haben sollen. Im Zuge der Debatte, wer künftig priorisiert Zugang zu PCR-Tests bekommen solle, war diese Frage bislang nicht abschließend geklärt. Für diesen Entschluss habe Lauterbach aber nun die aktuellen Prognosen und Modellrechnungen des künftigen Pandemie-Geschehens sowie die derzeitige Kapazität an PCR-Tests miteinbezogen. Eine ähnliche Forderung hatte vergangene Woche auch die Gesundheitsministerkonferenz aufgestellt.
Auch weil Labore die Anzahl der PCR-Tests nochmal erhöhen konnten, liege die Testkapazität hierzulande bei derzeit rund drei Millionen PCR-Tests pro Woche, erklärte Lauterbach. Hinzu kämen wöchentlich nochmal rund 350.000 PoC-NAT-Tests. Mit dieser gesamten wöchentlichen Testkapazität von rund 3,3 Millionen Tests könnten täglich bis zu 450.000 Fälle getestet werden. »Ich glaube aber, dass wir das nicht erreichen werden«, betonte der Mediziner.
Aufgrund dieser Zahlen sei die Teststrategie nochmal angepasst worden, erklärte Lauterbach weiter. Grundsätzlich seien Antigen-Schnelltests künftig die Voraussetzung für einen PCR-Test. Bei einem Verdachtsfall werde zunächst ein Antigentest durchgeführt, ist dieser dann positiv, folgt ein bestätigender PCR-Test, erklärte Lauterbach. Und: »Das wollen wir bei allen machen.«
Diese erneute Anpassung der Teststrategie erklärte er damit, dass hierdurch ein sicheres und effizientes Testsystem möglich sei und dass damit auch die Bedürfnisse und Wünsche der Bevölkerung erfasst werden könne. Viele seien besorgt, dass sie ohne PCR-Test nicht wirklich sicher sein können, ob sie mit Covid-19 infiziert sind oder nicht, erläuterte Lauterbach.
Damit erübrigt sich höchstwahrscheinlich auch das Problem, welche Nachweise künftig ausreichen werden, um etwa in der Apotheke ein Gensenenzertifikat auszustellen. Es ist davon auszugehen, dass hier auch weiterhin das positive PCR-Testergebnis wichtig ist. Die Präsidentin des Apothekerverbands Baden-Württemberg, Tatjana Zambo, hatte im Interview mit der PZ vergangene Woche davor gewarnt, eine Covid-19-Infektion nur auf Grundlage eines positiven Schnelltestergebnisses auch aus diesem Grund nachzuweisen.
Antigentests sollen künftig allerdings alleinig bei der Freitestung aus der Isolation ausreichen, kündigte Lauterbach an. Mit den Schnelltests könne sehr gut festgestellt werden, ob jemand noch ansteckend ist oder nicht.
Die geplante Priorisierung bei der Auswertung der PCR-Testproben bleibe zudem bestehen, betonte Lauterbach. So sollen PCR-Testproben vor allem von Risikogruppen, Älteren, aber auch Beschäftigten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen in Laboren priorisiert ausgewertet werden. Diese Priorisierung sollen künftig auch Apotheken vornehmen, die PoC-NAT-Tests anbieten und nach einem positiven Antigenschnelltest durchführen, erklärte Lauterbach auf Nachfrage der PZ.
Zur geplanten Erhöhung der PoC-NAT-Testvergütung sagte Lauterbach nur vage, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) derzeit an einer Erhöhung der Vergütung arbeitet. »Mein Eindruck ist der, dass die Vergütung derzeit nicht kostendeckend ist.« Deshalb sei das BMG mit dem Bundesfinanzministerium im engen Austausch, um eine Lösung zu erzielen.
Lauterbach äußerte sich auch zu der gestrigen Ankündigung des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU). Söder erklärte am Montag, dass Bayern die einrichtungsbezogene Impfpflicht zunächst aussetzen werde. Lauterbach entgegnete am Dienstag, dass dieses Gesetz der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gelte und dass sowohl die Gesundheitsministerkonferenz als auch die Ministerpräsidenten sich dazu bekannt hätten. Er betonte: »Es muss auch ein Wille da sein, das Gesetz umzusetzen.« Es gebe kein Durchsetzungsinstrument vonseiten des Bundes, der Vollzug des Gesetzes sei Länderaufgabe. Der Bund könne nur Hilfestellung anbieten, so Lauterbach. Eine entsprechende Anfrage aus Bayern habe er aber bislang nicht erhalten. »Es ist offensichtlich so, dass man sich hier von dem Gesetz verabschieden will, das ist falsch«, kritisierte Lauterbach. Omikron sei noch lange nicht zu Ende, gerade bei Lockerungen könnten die Fallzahlen bei den Älteren wieder steigen, zudem könnte das Auftreten anderer Varianten nicht ausgeschlossen werden.
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