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Allergische Erkrankungen
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OTC-Switches machen Therapie leitliniengerechter

Regelmäßig anwenden, bei starker Belastung auch präventiv und wenn nötig die ganze Saison hindurch: In die Therapie von allergischen Beschwerden ist Bewegung gekommen. Immer mehr Präparate stehen für die Selbstanwendung zur Verfügung. Wie das pharmazeutische Personal helfen kann, damit die jüngsten OTC-Switches besser wirken.
AutorKontaktElke Wolf
Datum 05.03.2026  18:00 Uhr

Meist verordnungsfähig

Zuberbier betonte, dass nasale Steroide und Antihistaminika verordnungsfähig sind – sofern die Beschwerden ausgeprägt sind. »Hier kann der Apotheker wertvolle Hinweise geben.« Das sei deshalb so wichtig, weil Heuschnupfen immer noch zu sehr als Bagatellerkrankung verharmlost werde. Die ARIA-Leitlinie führt aus, wie der Schweregrad zu bestimmen ist. Dieser ist »mäßig bis schwer«, wenn eine der folgenden Aussagen zutrifft:

  • Gestörter Schlaf und/oder
  • Schwierigkeiten in der Schule oder am Arbeitsplatz durch Konzentrationsmangel,
  • Beeinträchtigung von Alltagsaktivitäten, Sport und Freizeit,
  • Andere störende Symptome.

Als anhaltend oder persistierend gilt eine allergische Rhinokonjunktivitis, wenn mehr als drei Tage pro Woche Symptome auftreten und die Episode mindestens vier Wochen andauert. Dies sei bei allen Betroffenen mit Frühblühern-Sensibilisierungspollen der Fall, ebenso wie bei Patienten gegen Gräserpollen- oder mit Hausstaubmilben-Sensibilisierung, bemerken die Allergologen. »Nach gültiger Rechtssprechung dürfen Menschen mit persistierendem Heuschnupfen die Medikamente zulasten der Krankenkasse bekommen. Ebenso wird die Hyposensibilisierung von den Krankenkassen bezahlt«, so Zuberbier.

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