Zuberbier betonte, dass nasale Steroide und Antihistaminika verordnungsfähig sind – sofern die Beschwerden ausgeprägt sind. »Hier kann der Apotheker wertvolle Hinweise geben.« Das sei deshalb so wichtig, weil Heuschnupfen immer noch zu sehr als Bagatellerkrankung verharmlost werde. Die ARIA-Leitlinie führt aus, wie der Schweregrad zu bestimmen ist. Dieser ist »mäßig bis schwer«, wenn eine der folgenden Aussagen zutrifft:
Als anhaltend oder persistierend gilt eine allergische Rhinokonjunktivitis, wenn mehr als drei Tage pro Woche Symptome auftreten und die Episode mindestens vier Wochen andauert. Dies sei bei allen Betroffenen mit Frühblühern-Sensibilisierungspollen der Fall, ebenso wie bei Patienten gegen Gräserpollen- oder mit Hausstaubmilben-Sensibilisierung, bemerken die Allergologen. »Nach gültiger Rechtssprechung dürfen Menschen mit persistierendem Heuschnupfen die Medikamente zulasten der Krankenkasse bekommen. Ebenso wird die Hyposensibilisierung von den Krankenkassen bezahlt«, so Zuberbier.