| Johanna Hauser |
| 28.05.2026 09:00 Uhr |
Nahrungsergänzungsmittel in Deutschland unterliegen unter anderem den allgemeinen Vorschriften für Lebensmittel, die durch die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) geregelt sind. Allen getesteten Präparaten sei gemein, so »Öko-Test«, dass Warnhinweise nur unzulänglich angegeben seien.
Bei 15 Präparaten fehlten Verweise auf die LMIV bei der Angabe von Nährstoffbezugswerten in der Nährwertdeklaration beziehungsweise für den Nährstoffbedarf. Besonders problematisch sei dies, wenn der Nährstoffbedarf an Erwachsenen orientiert ist und das Präparat für Kinder und Jugendliche beworben werde.
Fast durchgehend fehlten zudem Hinweise auf Rücksprache mit dem Arzt, wenn gleichzeitig Arzneimittel angewendet werden oder die Nierenfunktion eingeschränkt ist. Immerhin werde bei 20 Präparaten auf eine mögliche abführende Wirkung hingewiesen.