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Eilverordnung
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Neue Regeln bei der Arzneiversorgung

Arzneimittelabgabe, Botendienst, Substitution: Per Eilverordnung gelten derzeit nun zahlreiche Erleichterungen für Apotheker bei der Arzneimittel­versorgung. Ziel ist es, in Pandemie-Zeiten flexibler auf aktuelle Umstände reagieren zu können.
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 30.04.2020  14:34 Uhr

Regelungen befristet

Alle Regelungen gelten längstens bis einschließlich 31. März 2021, mindestens aber solange, bis die Feststellung einer epidemischen Lage mit nationaler Tragweite durch den Bundestag aufgehoben wurde und dies im Bundesgesetzblatt verkündet ist. Die Rege­lungen zur Botendienstvergütung tritt hingegen spätestens am 30. September 2020 außer Kraft.

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