Neue Regeln bei der Arzneiversorgung |
Ev Tebroke |
30.04.2020 14:34 Uhr |
Alle Regelungen gelten längstens bis einschließlich 31. März 2021, mindestens aber solange, bis die Feststellung einer epidemischen Lage mit nationaler Tragweite durch den Bundestag aufgehoben wurde und dies im Bundesgesetzblatt verkündet ist. Die Regelungen zur Botendienstvergütung tritt hingegen spätestens am 30. September 2020 außer Kraft.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.