Neue Regeln bei der Arzneiversorgung |
Ev Tebroke |
30.04.2020 14:34 Uhr |
Alle Regelungen gelten längstens bis einschließlich 31. März 2021, mindestens aber solange, bis die Feststellung einer epidemischen Lage mit nationaler Tragweite durch den Bundestag aufgehoben wurde und dies im Bundesgesetzblatt verkündet ist. Die Regelungen zur Botendienstvergütung tritt hingegen spätestens am 30. September 2020 außer Kraft.