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Covid-19-Impfung

Nachschulung für Apotheker in Grippeimpf-Modellprojekten steht

Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat vergangene Woche die Covid-19-Nachschulung für Apotheker mit bereits bestehender Qualifikation für die Grippeschutzimpfung festgelegt. Damit dürfen die Apotheker auch Kinder ab zwölf Jahren sowie Erwachsene gegen Covid-19 impfen.
Daniela Hüttemann
01.02.2022  14:30 Uhr

Im Rahmen der Modellprojekte zur Grippeschutzimpfung, die seit 2021 laufen, hatten bundesweit in bestimmten Kammergebieten bereits etwa 3000 Apothekerinnen und Apotheker gelernt, erwachsene Personen gegen Influenza zu impfen. Damit diese Apotheker auch gegen Covid-19 impfen dürfen, inklusive der 12- bis 18-Jährigen, ist eine Nachschulung erforderlich.

Der Geschäftsführende Vorstand der BAK hat nun die Anforderungen an diese zusätzliche Schulung definiert. Dazu müssen die Apotheker aus den Grippeimpf-Modellprojekten das Modul 2 »Covid-19 – Theorie« des Mustercurriculums »Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 durch Apothekerinnen und Apotheker« nachholen. Darin wird auch auf die Besonderheiten bei der Covid-19-Impfung von Minderjährigen ab zwölf Jahren eingegangen. Dieses Schulungsmodul fehlte bislang noch. Es wird nun über die jeweiligen Apothekerkammern als Video-Lerneinheit zur Verfügung gestellt. Es umfasst zwei Fortbildungsstunden. Danach erfolgt eine Lernerfolgskontrolle.

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