Muslime in der Apotheke |
Neu in der Leitlinie ist die Risikostratifizierung der Patienten in drei Klassen anhand eines Punktesystems. Gegenüber der bisher gültigen starren Kategorisierung ermöglicht dies eine individuellere Risikoeinschätzung. In zwölf Kategorien werden Risikofaktoren mit Punkten bewertet. Wer zum Beispiel in den letzten drei Monaten vor dem Ramadan eine schwere Hypoglykämie oder ungeklärte diabetische Ketoazidose erlitten hat oder schwanger ist, erhält eine hohe Punktzahl. Auch Laborparameter, die bestehende Medikation oder die Länge der Fastentage in Abhängigkeit von der Jahreszeit werden bepunktet.
Wichtig ist zudem die regelmäßige Blutzuckerkontrolle. Die Überprüfung des Blutzuckerspiegels bricht nicht das gültige Fasten, was viele Patienten fälschlich glauben. Im Gegenteil: Während des Ramadan sollten Diabetiker besonders intensiv ihren Blutzuckerspiegel messen (Grafik). Die Leitlinie empfiehlt feste Zeitpunkte: vor dem Morgenmahl (Sahur), im Lauf des Vormittags, zu Mittag (12 Uhr), in der Mitte des Nachmittags, vor der Abendmahlzeit (Iftar) sowie zwei Stunden nach dem Iftar. Zusätzlich muss immer dann gemessen werden, wenn sich Zeichen von Hyper- oder Hypoglykämie oder Unwohlsein zeigen.
Das Apothekenteam sollte gegebenenfalls rechtzeitig vor dem Ramadan eine Schulung zum richtigen Blutzuckermessen anbieten.
Empfohlene Zeitpunkte für die Blutzuckermessung (nach IDF-Leitlinie 2021). Wichtig: Die Blutzuckermessung bricht nicht das Fastengebot. / Foto: PZ/Stephan Spitzer