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Mit dem richtigen Desinfektionsmittel auf Reisen

Die Apothekerkammer Niedersachsen informiert darüber, was Urlauber und Pendler bei der Auswahl geeigneter Desinfektionsmittel für unterwegs beachten sollten. Denn nicht jedes Mittel schützt vor Viren. Zudem fordert sie, die Ausnahmeregelung für die Herstellung in den Apotheken zu verlängern.
PZ
23.07.2020  17:00 Uhr
Mit dem richtigen Desinfektionsmittel auf Reisen

Vor Beginn der Pandemie waren es vor allem Mütter mit kleinen Kindern, die ein Desinfektionsmittel oder antibakterielles Gel immer in der Tasche hatten. Mittlerweile gehört es für viele ins Handgepäck, weil sie sich vor dem Coronavirus schützen wollen. Doch nicht alle freiverkäuflichen Mittel eignen sich dafür. Darauf macht heute die Apothekerkammer Niedersachsen in einer Pressemitteilung aufmerksam.

Die beste Option sich und andere zu schützen, ist neben dem Abstandsgebot und dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes immer noch das Händewaschen. Gibt es zu letzterem keine Möglichkeit, empfiehlt die Kammer ein geeignetes Händedesinfektionsmittel von guter Qualität. »Nicht ohne Grund griff der Gesetzgeber jüngst auf die etablierte Apothekenqualität zurück und ließ per Allgemeinverfügung zu, dass Desinfektionsmittel innerhalb der Pandemie in Apotheken hergestellt werden dürfen«, so die Kammer. »Diesem Qualitätsstandard dürfen auch die Verbraucher vertrauen.« 

Sie verweist darauf, dass die Apotheken zum Beginn der Pandemie schnell eingesprungen sind, als Desinfektionsmittel knapp wurden. Dies ging rein formell nur mit einer Ausnahmegenehmigung der Bundesstelle für Chemikalien, da bestimmte Mittel unter die EU-Biozidverordnung fallen. Diese Ausnahmegenehmigung läuft für Flächendesinfektionsmittel Ende September aus; für Händedesinfektionsmittel am 7. Oktober. »Um weiterhin zuverlässig, sicher und gefahrlos Desinfektionsmittel in der Apotheke herstellen zu können, müssen die Ausnahmeregelungen verlängert oder dauerhafte Änderungen umgesetzt werden«, forder die Apothekerkammer Niedersachsen.

Qualitativ hochwertige Händedesinfektionsmittel könne man an ihrem Geruch erkennen, empfiehlt die Kammer Verbrauchern. Sie riechen deutlich nach ihren Hauptinhaltsstoffen, etwa nach den Alkoholen Isopropanol oder Ethanol. Charakteristisch sei zudem ein kühlendes Gefühl, das durch die Verdunstungskälte des Alkohols auf der Haut verursacht wird. Die Kammer warnt: »Verbreitet ein Präparat einen Chlorgeruch, darf es nicht für die Hände eingesetzt werden. Möglicherweise enthält es Natriumhypochlorit und kann somit die Haut reizen. Vorsicht ist auch bei Mitteln geboten, die die Haut wie Wasser benetzen, nicht abtrocknen und nicht alkoholisch riechen.«

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