Mit dem richtigen Desinfektionsmittel auf Reisen |
Gegen Coronaviren sind Händedesinfektionsmittel ausreichend, die als »begrenzt viruzid« gekennzeichnet sind. / Foto: Getty Images/Zephyr18
Vor Beginn der Pandemie waren es vor allem Mütter mit kleinen Kindern, die ein Desinfektionsmittel oder antibakterielles Gel immer in der Tasche hatten. Mittlerweile gehört es für viele ins Handgepäck, weil sie sich vor dem Coronavirus schützen wollen. Doch nicht alle freiverkäuflichen Mittel eignen sich dafür. Darauf macht heute die Apothekerkammer Niedersachsen in einer Pressemitteilung aufmerksam.
Die beste Option sich und andere zu schützen, ist neben dem Abstandsgebot und dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes immer noch das Händewaschen. Gibt es zu letzterem keine Möglichkeit, empfiehlt die Kammer ein geeignetes Händedesinfektionsmittel von guter Qualität. »Nicht ohne Grund griff der Gesetzgeber jüngst auf die etablierte Apothekenqualität zurück und ließ per Allgemeinverfügung zu, dass Desinfektionsmittel innerhalb der Pandemie in Apotheken hergestellt werden dürfen«, so die Kammer. »Diesem Qualitätsstandard dürfen auch die Verbraucher vertrauen.«
Sie verweist darauf, dass die Apotheken zum Beginn der Pandemie schnell eingesprungen sind, als Desinfektionsmittel knapp wurden. Dies ging rein formell nur mit einer Ausnahmegenehmigung der Bundesstelle für Chemikalien, da bestimmte Mittel unter die EU-Biozidverordnung fallen. Diese Ausnahmegenehmigung läuft für Flächendesinfektionsmittel Ende September aus; für Händedesinfektionsmittel am 7. Oktober. »Um weiterhin zuverlässig, sicher und gefahrlos Desinfektionsmittel in der Apotheke herstellen zu können, müssen die Ausnahmeregelungen verlängert oder dauerhafte Änderungen umgesetzt werden«, forder die Apothekerkammer Niedersachsen.
Qualitativ hochwertige Händedesinfektionsmittel könne man an ihrem Geruch erkennen, empfiehlt die Kammer Verbrauchern. Sie riechen deutlich nach ihren Hauptinhaltsstoffen, etwa nach den Alkoholen Isopropanol oder Ethanol. Charakteristisch sei zudem ein kühlendes Gefühl, das durch die Verdunstungskälte des Alkohols auf der Haut verursacht wird. Die Kammer warnt: »Verbreitet ein Präparat einen Chlorgeruch, darf es nicht für die Hände eingesetzt werden. Möglicherweise enthält es Natriumhypochlorit und kann somit die Haut reizen. Vorsicht ist auch bei Mitteln geboten, die die Haut wie Wasser benetzen, nicht abtrocknen und nicht alkoholisch riechen.«
SARS-CoV-2 und andere Coronaviren gehören zu den behüllten Viren, gegen die bereits Desinfektionsmittel mit der Kennzeichnung »begrenzt viruzid« wirksam sind. »Viruzid« wirksame Desinfektionsmitteln machen neben behüllten auch unbehüllte Viren unschädlich, zu denen beispielsweise Noroviren zählen, die Magen-Darm-Infekte auslösen können. Bei den Nutzern beliebt sind auch die in Drogerie- und Supermärkten offerierten Hygiene-Handgele, die oft aber nur »antibakteriell« oder »bakterizid« sind, jedoch nicht vor Viren schützen. Das wissen viele Verbraucher nicht.
Um eine ausreichende Wirkung zu erzielen, müssen Händedesinfektionsmittel natürlich korrekt gehandhabt werden. Dabei ist vor allem eine ausreichend lange Einwirkzeit entscheidend. »Je nach Präparat sollte es im Alltag beispielsweise mindestens 30 Sekunden einwirken oder auch zwei Mal 30 Sekunden«, schreibt die Kammer. Das Apothekenpersonal sollte den Kunden bei der Abgabe auf die korrekte Einwirkzeit des gekauften Präparats hinweisen.
Damit man eine ausreichende Menge nimmt, empfiehlt die Apothekerkammer Niedersachsen die eigene Hand als Maß: Die Kuhle der hohlen Hand sollte vollständig mit Lösung gefüllt sein. Nun sollte diese nach einem festen Schema verrieben werden. Dabei dürfen die Fingerzwischenräume, der Daumen, die Fingerkuppen und die Handgelenke nicht vergessen werden.
Zu Hause reicht in der Regel normales Putzen mit Reinigungsmitteln. Lediglich wenn ein Coronavirus-Infizierter im Haushalt ist oder Personen krankheitsbedingt ein hohes Ansteckungsrisiko haben, wird eine Oberflächendesinfektion im Sanitärbereich sowie von Türklinken, Handläufen, Lichtschaltern, Tischen sowie Fußböden empfohlen.
»Dabei kommen teilweise andere Wirkstoffe als bei der Händedesinfektion zum Einsatz«, merkt die Apothekerkammer an. Neben Alkoholen wie Isopropanol sind das quartäre Ammoniumverbindungen, Aldehyde und andere. Die Kammer rät: »Angehörige, die sich dauerhaft um Risikopatienten kümmern, können bei der Kranken- beziehungsweise Pflegekasse monatliche Pflegehilfsmittel beantragen, die unter anderem Flächen- und Händedesinfektionsmittel beinhalten.«
Zudem weist sie darauf hin, dass es Desinfektionsmittel gibt, die zwar sowohl für die Hände- als auch für die Flächendesinfektion deklariert sind, bei denen jedoch besondere Vorsicht geboten sei. »Diese Präparate enthalten kritische Inhaltsstoffe, die in höheren Konzentrationen nach Gefahrstoffverordnung als gesundheitsgefährdend und hautreizend eingestuft sind.« Hier sei vor allem bei Sprays Vorsicht geboten. Denn beim Versprühen können die Aerosole eingeatmet und die Schleimhäute gereizt werden. »Eine sogenannte Scheuer-Wischdesinfektion mit Tuch und Desinfektionsmittel oder mit bereits getränkten Tüchern ist zum einen verträglicher und zum anderen laut RKI wirksamer als eine Sprühdesinfektion«, informiert die Kammer.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.