| Christina Hohmann-Jeddi |
| 11.06.2026 17:45 Uhr |
Der Präsident der Landesapothekerkammer Thüringen, Ronald Schreiber, wünscht sich eine Weiterentwicklung des Modellprojekts ARMIN als digital gestütztes ARMIN 2.0. / © PZ/Hohmann-Jeddi
Eine ganze Reihe von Gesetzen und Verordnungen, die die Apothekerschaft betreffen, befinden sich auf der Zielgeraden. In diesen gibt es Positives und Negatives, machte Schreiber zu Beginn seines Berichts bei der Kammerversammlung deutlich. Als positiv verbuchte er die Erhöhung des Fixums – wie im Koalitionsvertrag der amtierenden Bundesregierung vereinbart – auf 9,50 Euro. Anders als versprochen erfolge diese jedoch in zwei Schritten. Zudem relativiere sich die Anhebung durch die Erhöhung des Apothekenabschlags an die Krankenkassen, der von 1,77 Euro auf 2,07 Euro steigen soll. Anders als früher sei diese Erhöhung nicht befristet. »Wir werden große Bemühungen machen müssen, um die wieder wegzubekommen«, sagte Schreiber. Zudem seien die 9,50 Euro, die schon seit Längerem verhandelt wurden, inzwischen nicht mehr ausreichend.
Als positiv zu bewerten sei dabei, dass es in Zukunft eine Dynamisierung beim Fixum geben wird. Dies bedeutet, dass der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband jährlich über die Höhe des Fixums verhandeln werden. »Dieses Instrument hatten wir bisher nicht«, so Schreiber. Zur Disposition stehe dabei aber auch der 3-prozentige Aufschlag und die Höhe des Kassenabschlags. »Wir haben also drei Bälle in der Luft«, so der LAKT-Präsident. »Auf die Verhandlungen bin ich gespannt.«
Als positiv wertete Schreiber die Einführung neuer pharmazeutischer Dienstleistungen (pDL), wie etwa zusätzliche Impfungen, Bestimmung des Herz-Kreislauf-Risikos und Medikationsmanagement bei komplexer Dauermedikation oder Einführung einer neuen Dauermedikation. Zu deren Umsetzung, gerade auch bei der nun erlaubten Blutentnahme für Laboruntersuchungen, sei noch einiges unklar. Zudem müssten noch Preise zu den Dienstleistungen verhandelt werden.
Unklarheiten gebe es auch in Bezug auf die Nacht- und Notdienstregelungen, die in der überarbeiteten Apothekenbetriebsordnung zu finden sind. Schwierigkeiten bereiten hier vor allem die Teilnotdienste, die nun honoriert werden könnten. In Thüringen will man an den in diesem Jahr eingeführten Modellprojekten, die in einigen Regionen zu einer deutlichen Entlastung bei den Nacht- und Notdiensten geführt hatten, für ein weiteres Jahr festhalten.
Einige Neuerungen in den Gesetzen und Verordnungen sieht Schreiber kritisch. Als Beispiele nannte er die »Wiederauferstehung der Zweigapotheken«. Mit der Verabschiedung des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) wäre es einzelnen Apothekern erlaubt, eine Hauptapotheke sowie drei Filial- und zwei Zweigapotheken zu betreiben. Von diesen sechs Apotheken sei es nicht mehr weit bis zehn oder mehr und damit zum Mehrbesitz.
In den Gesetzestexten falle außerdem auf, dass Begriffe wie »Apotheker und Apothekerin« oder »Inhaber und Inhaberin« zunehmend durch das Wort »Betreiber« ersetzt werden. »Warum ist das so?«, fragte Schreiber. Eine mögliche Erklärung sei, dass sich dadurch später leichter festlegen lasse, wer eine Apotheke betreiben darf. Diese Entwicklung sollte daher aufmerksam verfolgt werden.