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GKV-Spargesetz im Bundesrat
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Länder lehnen höheren Kassenabschlag ab

Im Bundesrat stieß das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz heute auf breite Kritik. Auch die im Spargesetz vorgesehene Erhöhung des Apothekenabschlags wird von den Ländern abgelehnt. 
AutorKontaktLukas Brockfeld
Datum 12.06.2026  12:00 Uhr

Ein reines Spargesetz? 

Stefanie Drese (SPD), Gesundheitsministerin aus Mecklenburg-Vorpommern, sagte, dass sie viele Vorschläge aus dem Gesetz für ungeeignet halte. »Das ist ein reines Spargesetz, strukturelle Probleme der GKV werden kaum angegangen«, so Drese. Der Sparansatz sei finanzpolitisch nachvollziehbar, aber aus gesundheitspolitischer Sicht falsch. Außerdem habe das Gesetz eine soziale Schieflage. Die Bundesregierung ziehe sich insbesondere bei den beiträgen von Bürgergeldempfängern aus ihrer finanziellen Verantwortung zurück. 

Die Deckelung vieler Budgets sei insbesondere für die Krankenhäuser ein Problem. »Die Folge sind weitere Arbeitsverdichtungen, weniger Investitionen in Infrastruktur und Digitalisierung, eine höhere Insolvenzgefahr und damit eine schlechtere Versorgungsqualität«, so Drese. Besonders ärgerlich sei, das das Spargesetz die Krankenhausreform der Bundesregierung konterkariere. Außerdem fehlten im Gesetzentwurf Vorgaben zum Bürokratieabbau. 

Oliver Hildenbrand (Bündnis 90/die Grünen), seit Mai Gesundheitsminister in Baden-Württemberg, bezeichnete die Reform als »im Grundsatz richtig«. Doch Sparmaßnahmen müssten gerecht verteilt werden und dürften nicht die Versorgung gefährden. Die geplante Abehr von der Meistbegünstigstenklausel und die Deckelung der Pflegebudgets seien eine Gefahr für die Krankenhäuser. Auch die Kürzungen bei der Psychotherapie seien abzulehnen. »Psychische Erkrankungen gehören zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit. Sie bringen neben persönlichem Leid hohe gesellschafftliche und wirtschaftliche Folgekosten mit sich«, warnte der Minister. Eine frühzeitige Behandlung sei wichtig, um Chronifizierung zu verhindern. 

Die Schieflage des Gesetzentwurfes sei offensichtlich. »Auf der einen Seite sieht der Bund bei Krankenhäusern, Psychotherapie, Beitragszahlenden und den Beschäftigten im Gesundheitswesen erhebliche Belastungen vor. Auf der anderen Seite entzieht er sich selbst seiner Finanzierungsverantwortung. Das können wir den Menschen im Land nicht vermitteln«, so Hildenbrand. Der Bundesrat müsse sich daher für eine ausgewogene und tragfähige Reform einsetzen. 

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