| Lukas Brockfeld |
| 12.06.2026 12:00 Uhr |
Der Bundesrat bei seiner Sitzung am 12. Juni. / © Imago/dts Nachrichtenagentur
Der Bundesrat hat in der Abstimmung die vom Gesundheitsausschuss erarbeiteten Empfehlungen größtenteils angenommen. Damit sprechen sich die Länder für weitreichende Änderungen am GKV-Spargesetz aus. Auch die vom Gesundheitsausschuss erarbeitete Empfehlung, die vorgesehene Erhöhung des Apothekenabschlags von 1,77 Euro auf 2,07 Euro zu streichen, fand die Unterstützung der Länderkammer.
Gordon Schnieder (CDU), Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz, erklärte im Bundesrat, dass eine Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung notwendig sei, da die immer weiter steigenden Beiträge eine Belastung für die Wirtschaft und die Menschen seien. Doch mit dem aktuellen Spargesetz ist er trotzdem unzufrieden, da der Bund sich aus seiner Verantwortung stehle. Insbesondere die Belastung der Pharmaindustrie sei ein Problem, sagte der Ministerpräsident und verwies auf den Rückzug großer Pharmaunternehmen aus Rheinland-Pfalz.
»Die aktuellen Entwicklungen in der pharmazeutischen Industrie zeigen deutlich, wie sensibel Investitionsentscheidungen auf politische Rahmenbedingungen reagieren«, so Schnieder. Die Pharmaindustrie schaffe viele Arbeitsplätze und sei essenziell für den Standort Deutschland. »Wir müssen alles daran setzen, unsere Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und weiter auszubauen. Eine moderne Sozialpolitik darf dazu nicht im Widerspruch zu einer starken Industriepolitik stehen«, so Schnieder. Unternehmen bräuchten Planungssicherheit und attraktive Rahmenbedingungen, doch diese werde durch das Spargesetz unterminiert.
Petra Grimm-Benne (SPD), Gesundheitsministerin aus Sachsen-Anhalt, bezeichnete die Gesundheitsversorgung als das Thema, das die Menschen in ihrem Bundesland am meisten bewege. Angesichts der Krise brauche es eine neue Austarierung der GKV-Finanzierung. Die von der Bundesregierung eingesetzte Finanzkommission habe entsprechende Vorschläge gemacht. Doch die Regierung sei diesen Vorschlägen in einem wesentlichen Punkt nicht gefolgt. »Versicherte, Leistungserbringer und Kassen sollen mehr Lasten tragen, während der Bund seinen Zuschuss absenkt«, klagte die Sozialdemokratin.
Als Ministerin stehe sie auf der Seite der Krankenhäuser und Ärzte, deren Kritik gerechtfertigt sei. »Die ambulante und stationäre Gesundheitsversorgung braucht nicht noch mehr Gegenwind, sie braucht politischen Rückenwind«, sagte Grimm-Benne. Es sei ein »fatales Signal«, Krankenhäuser und Ärzte weiter unter Druck zu setzen. »Ich richte daher den deutlichen Apell an die Bundesregierung: Bitte korrigieren Sie die Unwucht in diesem Spargesetz.«
Auch NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) will die Beiträge stabilisieren. »Wenn wir nichts machen, werden wir am Ende der Legislaturperiode zwischen 46 und 47 Prozent Sozialbeiträgen liegen«, warnte der Minister. Schon heute verliere Deutschland viele Arbeitsplätze, daher müssten die Sozialbeiträge gesenkt werden.
»Wir müssen allen etwas zumuten. Den Versicherten und den Leistungserbringern«, sagte Laumann. Die Krankenhäuser seien dabei die größte Baustelle, da sie schon heute mehrheitlich rote Zahlen schreiben. Er sprach sich daher dafür aus, Bürokratie abzubauen und die Finanzierung der Kliniken neu zu organisieren.
Stefanie Drese (SPD), Gesundheitsministerin aus Mecklenburg-Vorpommern, sagte, dass sie viele Vorschläge aus dem Gesetz für ungeeignet halte. »Das ist ein reines Spargesetz, strukturelle Probleme der GKV werden kaum angegangen«, so Drese. Der Sparansatz sei finanzpolitisch nachvollziehbar, aber aus gesundheitspolitischer Sicht falsch. Außerdem habe das Gesetz eine soziale Schieflage. Die Bundesregierung ziehe sich insbesondere bei den beiträgen von Bürgergeldempfängern aus ihrer finanziellen Verantwortung zurück.
Die Deckelung vieler Budgets sei insbesondere für die Krankenhäuser ein Problem. »Die Folge sind weitere Arbeitsverdichtungen, weniger Investitionen in Infrastruktur und Digitalisierung, eine höhere Insolvenzgefahr und damit eine schlechtere Versorgungsqualität«, so Drese. Besonders ärgerlich sei, das das Spargesetz die Krankenhausreform der Bundesregierung konterkariere. Außerdem fehlten im Gesetzentwurf Vorgaben zum Bürokratieabbau.
Oliver Hildenbrand (Bündnis 90/die Grünen), seit Mai Gesundheitsminister in Baden-Württemberg, bezeichnete die Reform als »im Grundsatz richtig«. Doch Sparmaßnahmen müssten gerecht verteilt werden und dürften nicht die Versorgung gefährden. Die geplante Abehr von der Meistbegünstigstenklausel und die Deckelung der Pflegebudgets seien eine Gefahr für die Krankenhäuser. Auch die Kürzungen bei der Psychotherapie seien abzulehnen. »Psychische Erkrankungen gehören zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit. Sie bringen neben persönlichem Leid hohe gesellschafftliche und wirtschaftliche Folgekosten mit sich«, warnte der Minister. Eine frühzeitige Behandlung sei wichtig, um Chronifizierung zu verhindern.
Die Schieflage des Gesetzentwurfes sei offensichtlich. »Auf der einen Seite sieht der Bund bei Krankenhäusern, Psychotherapie, Beitragszahlenden und den Beschäftigten im Gesundheitswesen erhebliche Belastungen vor. Auf der anderen Seite entzieht er sich selbst seiner Finanzierungsverantwortung. Das können wir den Menschen im Land nicht vermitteln«, so Hildenbrand. Der Bundesrat müsse sich daher für eine ausgewogene und tragfähige Reform einsetzen.
Tino Sorge (CDU), Bundestagsabgeordneter und Staatssekreteär im Bundesgesundheitsministerium, stellte sich im Bundesrat der Kritik der Länder. Bund und Länder eine das Ziel, gemeinsam eine notwendige Strukturreform umzusetzen. »Entweder wir handeln jetzt, oder wir lassen die Beiträge weiter steigen. Und das dürfen wir nicht zulassen«, so der Staatssekretär. Die Finanzierungslücke in der GKV sei gewaltig, steigende Beiträge hätten gravierende Folgen.
»Verantwortung heißt, auch schwierige Entscheidungen zu treffen«, betonte Sorge. Es ginge nicht um einen Kahlschlag, sondern um »Maß und Mitte« und »finanzielle Vernunft«. Die Beitragsmittel müssten wirksam und nachvollziehbar eingesetzt werden. Daher brauche es mehr Effizienz, Zielgenauigkeit und Nachhaltigkeit. »Deswegen umfasst das Gesetz ein ausgewogenes Maßnahmenpaket, alle tragen einen Teil der Verantwortung« so Sorge.
Die breite Kritik sei nachvollziehbar, aber angesichts des finanziellen Drucks müsse man ein ausgewogenes Paket schnüren und alle mit einbeziehen. Auch der Bund leiste einen Beitrag. »Ich weiß, dass sich viele von ihnen mehr gewünscht hätten, aber die Haushaltslage lässt uns nur wenig Spielraum«, erklärte der Staatssekretär. Insbesondere bei den Beiträgen für Bürgergeldempfänger sieht der Minister noch Diskussionsbedarf. Das Gesetz sichere das kommende Jahr ab und schaffe die Grundlage für die kommenden Jahre.
Das GKV-Spargesetz ist allerdings nicht zustimmungspflichtig. Der Bundesrat kann sich zwar beratend einbringen, ist aber nicht dazu befugt, das Gesetz endgültig zu blockieren.