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Testverordnung veröffentlicht

Kostenlose Coronatests bis Ende Juni

Kurz vor Auslaufen der Coronavirus-Testverordnung ist eine aktualisierte Version im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Demnach werden die kostenlosen Bürgertests bis Ende Juni 2022 verlängert. Allerdings strich das BMG nun auch kürzlich geplante Ausnahmeregelungen für bestimmte Personengruppen. Die Abrechnungsgebühr für testende Apotheken wird zudem ab Mai sinken.
Charlotte Kurz
30.03.2022  16:23 Uhr

Bezüglich der Verlängerung der Coronavirus-Testverordnung und damit auch der Bürgertests schien es im zuständigen Bundesgesundheitsministerium (BMG) in den vergangenen Tagen viele Diskussionen gegeben zu haben. Eigentlich wäre die Verordnung am 31. März 2022, also mit Ablauf des morgigen Donnerstags ausgelaufen. Die PZ hatte am heutigen Vormittag zudem über einen bislang aktuellen Entwurf berichtet, laut dem die Bürgertests bis Ende Mai 2022 verlängert werden sollten. Bis Ende Oktober 2022 waren laut diesem Entwurf darüber hinaus Ausnahmen für bestimmte Personengruppen, etwa Kinder, Geflüchtete aus der Ukraine oder Personen die sich in Hotspot-Regionen mit 3G-Regeln aufhalten, vorgesehen. Diese sollten weiterhin Anspruch auf die kostenfreien Bürgertests haben.

Diese Regelungen hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) aber kurzerhand wieder gestrichen. Am heutigen Mittwochnachmittag veröffentlichte das BMG nun die Zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung im Bundesanzeiger, die in einigen Teilen ganz andere Vorgaben vorsieht. Denn nun gilt: Die kostenlosen Bürgertests laufen bis zum 30. Juni 2022 weiter. Der Anspruch gilt dabei für alle, wie bislang auch. Die nun geänderte Testverordnung tritt am morgigen Donnerstag in Kraft. Im Gegensatz zum vorherigen Entwurf sind danach aber auch keine Ausnahmen mehr vorgesehen, die Testverordnung tritt am 30. Juni 2022 außer Kraft.

Allerdings ist auch keine Übergangsfrist zwischen dem Auslaufen der Bürgertests und Außerkrafttreten der Testverordnung mehr vorgesehen. In einem ersten Entwurf zur Änderung der Testverordnung hatte das BMG geplant, den Teststellen und Apotheken einige Monate Zeit zu geben, die bereits durchgeführten Bürgertests auch korrekt abzurechnen. Die ABDA hatte diesen Schritt begrüßt, aber auch betont, dass die zunächst angedachte Übergangszeit von fünf Monaten nicht kürzer ausfallen sollte.

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