Kostenlose Coronatests bis Ende Juni |
Ein bereits geplantes Vorhaben hat das BMG nun aber umgesetzt: Die Abrechnungsgebühren für Apotheken und Teststellen, die nicht Mitglied einer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) sind, werden sinken. So bleibt die Höhe des Verwaltungskostensatzes bis zum 30. April 2022 bei 3,5 Prozent des Gesamtbetrags der Abrechnungen abzüglich der Sachkosten. Ab 1. Mai 2022 sinkt dieser Satz allerdings auf 2,5 Prozent.
Künftig gilt zudem nicht mehr, dass nur Teststellen eine entsprechende Testvergütung erhalten, wenn sie die Testergebnisse über die Corona-Warn-App übermitteln können und dies auf Wunsch der getesteten Person auch tun.
Und: Die KVen müssen dem BMG einmal im Quartal über die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) einen Bericht über die Abrechnungsprüfungen nach Paragraph 7a der Testverordnung übermitteln. Dieser Bericht muss etwa Angaben zur Anzahl und den häufigsten Gründen der durchgeführten Abrechnungsprüfungen beinhalten. Dies begründete das BMG im vorherigen Entwurf mit Forderungen des Bundesrechnungshofs, dass mehr Transparenz bei den Abrechnungsprüfungen der Tests umgesetzt werden sollte.
Offen bleibt, warum die geplanten Ausnahmeregelungen etwa für Geflüchtete bis Ende Oktober wieder gestrichen wurden. Dem Vernehmen nach gab es aber eine zweite Abstimmungsrunde bezüglich den geplanten Änderungen zwischen den Ressorts, unter anderem wohl auch mit dem Finanzministerium. Die PZ hakte diesbezüglich auch beim BMG nach, weshalb es zu diesem erneuten Umschwung kam. Eine Ministeriumssprecherin erklärte daraufhin der PZ: »Durch die Verlängerung der Coronavirus-Testverordnung bis zum 30. Juni 2022 wurde auch der Anspruch auf Bürgertestung verlängert. Die Ausnahmen von einer Aussetzung der Bürgertestung für die von Ihnen genannten Personengruppen sind damit hinfällig.«
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