Pharmazeutische Zeitung online
Testverordnung veröffentlicht

Kostenlose Coronatests bis Ende Juni

Kurz vor Auslaufen der Coronavirus-Testverordnung ist eine aktualisierte Version im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Demnach werden die kostenlosen Bürgertests bis Ende Juni 2022 verlängert. Allerdings strich das BMG nun auch kürzlich geplante Ausnahmeregelungen für bestimmte Personengruppen. Die Abrechnungsgebühr für testende Apotheken wird zudem ab Mai sinken.
Charlotte Kurz
30.03.2022  16:23 Uhr

Bezüglich der Verlängerung der Coronavirus-Testverordnung und damit auch der Bürgertests schien es im zuständigen Bundesgesundheitsministerium (BMG) in den vergangenen Tagen viele Diskussionen gegeben zu haben. Eigentlich wäre die Verordnung am 31. März 2022, also mit Ablauf des morgigen Donnerstags ausgelaufen. Die PZ hatte am heutigen Vormittag zudem über einen bislang aktuellen Entwurf berichtet, laut dem die Bürgertests bis Ende Mai 2022 verlängert werden sollten. Bis Ende Oktober 2022 waren laut diesem Entwurf darüber hinaus Ausnahmen für bestimmte Personengruppen, etwa Kinder, Geflüchtete aus der Ukraine oder Personen die sich in Hotspot-Regionen mit 3G-Regeln aufhalten, vorgesehen. Diese sollten weiterhin Anspruch auf die kostenfreien Bürgertests haben.

Diese Regelungen hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) aber kurzerhand wieder gestrichen. Am heutigen Mittwochnachmittag veröffentlichte das BMG nun die Zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung im Bundesanzeiger, die in einigen Teilen ganz andere Vorgaben vorsieht. Denn nun gilt: Die kostenlosen Bürgertests laufen bis zum 30. Juni 2022 weiter. Der Anspruch gilt dabei für alle, wie bislang auch. Die nun geänderte Testverordnung tritt am morgigen Donnerstag in Kraft. Im Gegensatz zum vorherigen Entwurf sind danach aber auch keine Ausnahmen mehr vorgesehen, die Testverordnung tritt am 30. Juni 2022 außer Kraft.

Allerdings ist auch keine Übergangsfrist zwischen dem Auslaufen der Bürgertests und Außerkrafttreten der Testverordnung mehr vorgesehen. In einem ersten Entwurf zur Änderung der Testverordnung hatte das BMG geplant, den Teststellen und Apotheken einige Monate Zeit zu geben, die bereits durchgeführten Bürgertests auch korrekt abzurechnen. Die ABDA hatte diesen Schritt begrüßt, aber auch betont, dass die zunächst angedachte Übergangszeit von fünf Monaten nicht kürzer ausfallen sollte.

Abrechnungsgebühr für Apotheken sinkt

Ein bereits geplantes Vorhaben hat das BMG nun aber umgesetzt: Die Abrechnungsgebühren für Apotheken und Teststellen, die nicht Mitglied einer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) sind, werden sinken. So bleibt die Höhe des Verwaltungskostensatzes bis zum 30. April 2022 bei 3,5 Prozent des Gesamtbetrags der Abrechnungen abzüglich der Sachkosten. Ab 1. Mai 2022 sinkt dieser Satz allerdings auf 2,5 Prozent.

Künftig gilt zudem nicht mehr, dass nur Teststellen eine entsprechende Testvergütung erhalten, wenn sie die Testergebnisse über die Corona-Warn-App übermitteln können und dies auf Wunsch der getesteten Person auch tun.

Und: Die KVen müssen dem BMG einmal im Quartal über die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) einen Bericht über die Abrechnungsprüfungen nach Paragraph 7a der Testverordnung übermitteln. Dieser Bericht muss etwa Angaben zur Anzahl und den häufigsten Gründen der durchgeführten Abrechnungsprüfungen beinhalten. Dies begründete das BMG im vorherigen Entwurf mit Forderungen des Bundesrechnungshofs, dass mehr Transparenz bei den Abrechnungsprüfungen der Tests umgesetzt werden sollte.

BMG: Ausnahmen sind hinfällig

Offen bleibt, warum die geplanten Ausnahmeregelungen etwa für Geflüchtete bis Ende Oktober wieder gestrichen wurden. Dem Vernehmen nach gab es aber eine zweite Abstimmungsrunde bezüglich den geplanten Änderungen zwischen den Ressorts, unter anderem wohl auch mit dem Finanzministerium. Die PZ hakte diesbezüglich auch beim BMG nach, weshalb es zu diesem erneuten Umschwung kam. Eine Ministeriumssprecherin erklärte daraufhin der PZ: »Durch die Verlängerung der Coronavirus-Testverordnung bis zum 30. Juni 2022 wurde auch der Anspruch auf Bürgertestung verlängert. Die Ausnahmen von einer Aussetzung der Bürgertestung für die von Ihnen genannten Personengruppen sind damit hinfällig.« 

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa