Kostenlose Coronatests bis Ende Juni |
Testende Apotheken können nun für die Bevölkerung kostenfreie Corona-Schnelltests bis Ende Juni 2022 anbieten. / Foto: Imago Images/Manfred Segerer
Bezüglich der Verlängerung der Coronavirus-Testverordnung und damit auch der Bürgertests schien es im zuständigen Bundesgesundheitsministerium (BMG) in den vergangenen Tagen viele Diskussionen gegeben zu haben. Eigentlich wäre die Verordnung am 31. März 2022, also mit Ablauf des morgigen Donnerstags ausgelaufen. Die PZ hatte am heutigen Vormittag zudem über einen bislang aktuellen Entwurf berichtet, laut dem die Bürgertests bis Ende Mai 2022 verlängert werden sollten. Bis Ende Oktober 2022 waren laut diesem Entwurf darüber hinaus Ausnahmen für bestimmte Personengruppen, etwa Kinder, Geflüchtete aus der Ukraine oder Personen die sich in Hotspot-Regionen mit 3G-Regeln aufhalten, vorgesehen. Diese sollten weiterhin Anspruch auf die kostenfreien Bürgertests haben.
Diese Regelungen hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) aber kurzerhand wieder gestrichen. Am heutigen Mittwochnachmittag veröffentlichte das BMG nun die Zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung im Bundesanzeiger, die in einigen Teilen ganz andere Vorgaben vorsieht. Denn nun gilt: Die kostenlosen Bürgertests laufen bis zum 30. Juni 2022 weiter. Der Anspruch gilt dabei für alle, wie bislang auch. Die nun geänderte Testverordnung tritt am morgigen Donnerstag in Kraft. Im Gegensatz zum vorherigen Entwurf sind danach aber auch keine Ausnahmen mehr vorgesehen, die Testverordnung tritt am 30. Juni 2022 außer Kraft.
Allerdings ist auch keine Übergangsfrist zwischen dem Auslaufen der Bürgertests und Außerkrafttreten der Testverordnung mehr vorgesehen. In einem ersten Entwurf zur Änderung der Testverordnung hatte das BMG geplant, den Teststellen und Apotheken einige Monate Zeit zu geben, die bereits durchgeführten Bürgertests auch korrekt abzurechnen. Die ABDA hatte diesen Schritt begrüßt, aber auch betont, dass die zunächst angedachte Übergangszeit von fünf Monaten nicht kürzer ausfallen sollte.
Ein bereits geplantes Vorhaben hat das BMG nun aber umgesetzt: Die Abrechnungsgebühren für Apotheken und Teststellen, die nicht Mitglied einer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) sind, werden sinken. So bleibt die Höhe des Verwaltungskostensatzes bis zum 30. April 2022 bei 3,5 Prozent des Gesamtbetrags der Abrechnungen abzüglich der Sachkosten. Ab 1. Mai 2022 sinkt dieser Satz allerdings auf 2,5 Prozent.
Künftig gilt zudem nicht mehr, dass nur Teststellen eine entsprechende Testvergütung erhalten, wenn sie die Testergebnisse über die Corona-Warn-App übermitteln können und dies auf Wunsch der getesteten Person auch tun.
Und: Die KVen müssen dem BMG einmal im Quartal über die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) einen Bericht über die Abrechnungsprüfungen nach Paragraph 7a der Testverordnung übermitteln. Dieser Bericht muss etwa Angaben zur Anzahl und den häufigsten Gründen der durchgeführten Abrechnungsprüfungen beinhalten. Dies begründete das BMG im vorherigen Entwurf mit Forderungen des Bundesrechnungshofs, dass mehr Transparenz bei den Abrechnungsprüfungen der Tests umgesetzt werden sollte.
Offen bleibt, warum die geplanten Ausnahmeregelungen etwa für Geflüchtete bis Ende Oktober wieder gestrichen wurden. Dem Vernehmen nach gab es aber eine zweite Abstimmungsrunde bezüglich den geplanten Änderungen zwischen den Ressorts, unter anderem wohl auch mit dem Finanzministerium. Die PZ hakte diesbezüglich auch beim BMG nach, weshalb es zu diesem erneuten Umschwung kam. Eine Ministeriumssprecherin erklärte daraufhin der PZ: »Durch die Verlängerung der Coronavirus-Testverordnung bis zum 30. Juni 2022 wurde auch der Anspruch auf Bürgertestung verlängert. Die Ausnahmen von einer Aussetzung der Bürgertestung für die von Ihnen genannten Personengruppen sind damit hinfällig.«
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.