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Testverordnung

Kostenübernahme für Corona-Tests bis Ende Mai

Laut einem aktuellen Referentenentwurf zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung soll der Anspruch auf die kostenfreien Corona-Bürgertests bis Ende Mai 2022 verlängert werden. Die Abrechnung der Tests soll noch bis Ende Oktober 2022 möglich sein.
Charlotte Kurz
23.03.2022  12:00 Uhr

Bereits diese Woche haben Medienberichte darüber informiert, dass die kostenfreien Corona-Bürgertests bis Ende Mai verlängert werden sollen. Eigentlich läuft der Anspruch aller in Deutschland wohnhaften Personen Ende März auf diese Tests aus. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte allerdings bereits schon länger angekündigt, die Testverordnung entsprechend zu verlängern.

Nun liegt der PZ ein entsprechender Referentenentwurf zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung vor. Darin heißt es, dass die Leistungen nach der Testverordnung bis zum 31. Mai 2022 erbracht und vergütet werden sollen. »Angesichts des anhaltenden Infektionsgeschehens durch die Omikron-Variante (B.1.1.529) des Coronavirus SARS-CoV-2 ist es notwendig, die Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 über den 31. März 2022 hinaus zu verlängern«, so das BMG in der Begründung des Entwurfs. Die Begrenzung auf Ende Mai sei damit zu begründen, »dass der erwartbare saisonale Effekt in der warmen Jahreszeit voraussichtlich zu einer Verringerung der Virusübertragung führen wird.« Zudem seien Infektionen mit der Omikron-Variante mit einer geringeren Krankheitsschwere verbunden. Eine dauerhafte Geltung der Verordnung und der Kostenübernahme durch den Bund und damit den Steuerzahler sei deshalb nicht länger angezeigt, begründet das BMG im Entwurf.

Allerdings heißt es im Entwurf, dass auch die Kostenübernahme für PCR-Tests oder auch PoC-NAT-Tests vonseiten des Bundes wohl zeitlich bis Ende Mai begrenzt sein soll. Diesbezüglich erklärte ein Sprecher des BMG am Mittwoch aber gegenüber der PZ, dass der Anspruch auf PCR-Tests und damit die entsprechende Kostenübernahme durch den Bund auch nach Ende Mai weiter gelten soll. Lediglich die kostenlosen Bürgertests sollen zeitlich bis Ende Mai befristet sein. Eine weitere Überarbeitung des Referentenentwurfs sei geplant, kündigte der Sprecher an.

Die Verordnung soll laut Entwurf zum 31. Oktober 2022 außer Kraft treten. Der verlängerte Zeitraum zwischen Ende Mai und Ende Oktober sei notwendig, um die Abrechnung der bis zum 31. Mai erbrachten Leistungen auch sicherzustellen, erläutert das BMG dazu. Bis auf einige redaktionelle Anpassungen, die mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes zusammenhängen, sind im Entwurf aber keine weiteren Änderungen vorgesehen.

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