Pharmazeutische Zeitung online
Testverordnung

Kostenlose Coronatests sollen Ende Mai auslaufen

Bis Ende Mai soll es nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums zunächst weiterhin kostenlose Corona-Bürgertests geben. Am 31. März läuft zwar die geltende Coronavirus-Testverordnung aus, die auch die Bürgertests enthält. Sie würden aber weiterhin bezahlt, sagte ein Ministeriumssprecher am Montag auf Nachfrage.
dpa
PZ
21.03.2022  21:38 Uhr

Eine entsprechende Verordnung werde vorbereitet, diese solle bis Ende Mai gelten. Das Portal «Business Insider» hatte zuerst darüber berichtet: Angesichts zuletzt wieder gestiegener Infektionszahlen wolle die Bundesregierung die Frist verlängern. Gesundheits- und Finanzministerium hätten sich darauf geeinigt, die Finanzierung der Tests durch den Bund vorerst weitere zwei Monate zu gewährleisten.

Welche Verordnung läuft wann aus?

Die Coronavirus-Testverordnung ist eine der Pandemie-Regelungen, die in diesem Jahr auslaufen. Dazu ist wichtig zu wissen, dass die für Apotheken bedeutenden Maßnahmen fast alle in Verordnungen geregelt sind, die unabhängig vom Infektionsschutzgesetz gelten und von der Bundesregierung separat beschlossen wurden. Im IfSG ist sogar vorgesehen, dass die Bundesregierung die geltenden Coronavirus-Verordnungen bis ein Jahr nach Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite verlängern könnte. Da diese Ende November 2021 endete, kann das von Professor Karl Lauterbach (SPD) geführte Bundesgesundheitsministerium die Apotheken-relevanten Corona-Verordnungen noch bis November dieses Jahres verlängern.

Eine weitere für Apotheker wichtige Verordnung ist die SARS-CoV-2-Arzneimittel-Versorgungsverordnung, die Ende Mai ausläuft. In diesem Regelwerk sind wichtige Umstellungen am Rabattvertragssystem enthalten. Unter anderem ist es den Apothekern auf dieser Basis erlaubt, Teilmengen abzugeben oder wirkstoffgleiche Präparate leichter auszutauschen.

Mehr von Avoxa