Kostenlose Coronatests sollen Ende Mai auslaufen |
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Eine entsprechende Verordnung werde vorbereitet, diese solle bis Ende Mai gelten. Das Portal «Business Insider» hatte zuerst darüber berichtet: Angesichts zuletzt wieder gestiegener Infektionszahlen wolle die Bundesregierung die Frist verlängern. Gesundheits- und Finanzministerium hätten sich darauf geeinigt, die Finanzierung der Tests durch den Bund vorerst weitere zwei Monate zu gewährleisten.
Die Coronavirus-Testverordnung ist eine der Pandemie-Regelungen, die in diesem Jahr auslaufen. Dazu ist wichtig zu wissen, dass die für Apotheken bedeutenden Maßnahmen fast alle in Verordnungen geregelt sind, die unabhängig vom Infektionsschutzgesetz gelten und von der Bundesregierung separat beschlossen wurden. Im IfSG ist sogar vorgesehen, dass die Bundesregierung die geltenden Coronavirus-Verordnungen bis ein Jahr nach Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite verlängern könnte. Da diese Ende November 2021 endete, kann das von Professor Karl Lauterbach (SPD) geführte Bundesgesundheitsministerium die Apotheken-relevanten Corona-Verordnungen noch bis November dieses Jahres verlängern.
Eine weitere für Apotheker wichtige Verordnung ist die SARS-CoV-2-Arzneimittel-Versorgungsverordnung, die Ende Mai ausläuft. In diesem Regelwerk sind wichtige Umstellungen am Rabattvertragssystem enthalten. Unter anderem ist es den Apothekern auf dieser Basis erlaubt, Teilmengen abzugeben oder wirkstoffgleiche Präparate leichter auszutauschen.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.