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Impfungen, Abgaberegeln

BMG will Corona-Sonderregelungen verlängern

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will diverse pandemiebedingte Sonderregelungen verlängern. Die für Apotheken wichtige SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung soll bis November 2023 gelten. Die Durchführung von Coronavirus-Impfungen in Apotheken soll vorerst bis Mai 2023 möglich sein.
Benjamin Rohrer
27.06.2022  10:30 Uhr

Das BMG hat am heutigen Montag einen ersten Entwurf zu einem Covid-19-Schutzgesetz vorgelegt. Zentrales Ziel des Vorhabens ist der Schutz vulnerabler Gruppen vor einer Corona-Infektion. Mit Blick auf die schnelle Verbreitung der Omikron-Varianten BA.4 und BA.5 will das von Professor Karl Lauterbach (SPD) geleitete Ministerium insbesondere für eine höhere Impfquote in der Bevölkerung sorgen, um eine Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern. Außerdem will das BMG einer Empfehlung des Corona-Expertenrats folgen, nach der Kliniken ab dem Herbst 2022 verpflichtet werden sollen, aktuelle Zahlen zur Hospitalisierungsquote und zur Bettenkapazität zu liefern. Des Weiteren soll es finanzielle Zuschüsse für Heilmittelerbringer und Reha-Einrichtungen geben.

Aber auch für Apotheker enthält das Gesetz einige wichtige Neuregelungen. Grundsätzlich will das BMG dafür sorgen, dass die Ermächtigungsgrundlage für die Coronavirus-Testverordnung und die Coronavirus-Impfverordnung bis Ende April 2023 verlängert wird. Für die Testverordnung hatte das Ministerium bereits am vergangenen Freitag einen novellierten Entwurf vorgelegt, der unter anderem eine Einschränkung der Bürgertests und eine Absenkung des Test-Honorars vorsieht. Die Impfverordnung enthält unter anderem die für Apotheken vorgesehenen Honorare, die bei einer Impfung in der Apotheke abzurechnen sind. Die Impfverordnung, die auch die Vergütung der Covid-19-Zertifikate beinhaltet, soll nun bis Ende April 2023 verlängert werden. Das BMG will einen neuen Paragrafen im Infektionsschutzgesetz schaffen, der bei Bedarf weitere Test- und Impfkampagnen ermöglichen soll. Auch das Werbeverbot für SARS-CoV-2-Testungen soll weiter ausgesetzt blieben – sogar bis Ende 2023.

Corona-Impfungen in Apotheken bis Anfang Mai 2023

Auch die in Apotheken angebotenen Schutzimpfungen gegen das Coronavirus will das Ministerium beibehalten. Bis Ende April 2023 sollen Apotheken vorerst weiter Corona-Impfungen verabreichen dürfen. Nach der ursprünglichen Regelung hätten die Apotheken die Impfangebote Ende dieses Jahres einstellen müssen. Zudem sieht der Entwurf eine Neuregelung für die Grippeschutzimpfungen vor. Die Apotheken sollen verpflichtet werden, Daten zu den erfolgten Impfungen an das Robert-Koch-Institut (RKI) zu melden. Das RKI soll die Daten über das Verbändeportal des DAV erhalten.

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