Apotheken drohen neue Kontrollpflichten |
Der Kreis der Anspruchsberechtigten bei Bürgertests wurde deutlich verkleinert. / Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild
Erst vor ein paar Stunden stellte das BMG nach Abstimmungen mit den Bundesländern und dem Bundesfinanzministerium die konkreten Pläne für Coronatests vor: Auch über den Sommer soll es weiter ein Angebot mit kostenlosen Corona-Schnelltests geben – allerdings nur für einen eingeschränkten Personenkreis, darunter bestimmte Gruppen, für die eine Eigenbeteiligung von 3 Euro fällig wird. Alle anderen zahlen voll. Nun veröffentlichte das BMG den Verordnungsentwurf zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung, die ab 30. Juni gelten soll, und teilt darin den konkreten Personenkreis für die kostenlosen Bürgertests mit.
Dieser Kreis asymptomatischer Personen umfasst:
Personen nach Nummer 6 und 7 haben je Testung einen Betrag von 3 Euro als Eigenbeteiligung an den Leistungserbringer zu entrichten, doch das jeweilige Land kann diesen Eigenanteil übernehmen. Das BMG begründete im neuen Verordnungsentwurf, dass die anlasslose Testung asymptomatischer Personen in Form der Bürgertestungen ihren Stellenwert verliere, da mit »abnehmender Inzidenz die Aussagekraft positiver Antigen-Schnelltests« sinke. Daher sei eine flächendeckende und dauerhafte Übernahme der Kosten dieser Tests durch den Bund und damit den Steuerzahler nicht länger angezeigt. Der Chef des Apothekerverbands Nordrhein, Thomas Preis, sagte dazu zur PZ: »Es wäre jetzt wichtig, wenn die Länder die drei Euro Eigenbeteiligung übernehmen. Sozial schwache Bürgerinnen und Bürger wären sonst stark belastet. Viele werden sich die Tests nicht mehr leisten können. Die Eigenbeteiligung wird zu weniger Nachfrage führen und damit zur Schließung zahlreicher Teststellen. Gerade angesichts der beginnenden starken Sommerwelle sind Tests jetzt aber sehr wichtig.«
Die Vergütungen für Teststellen, also auch Apotheken, werden reduziert. Statt wie bisher 11,50 Euro pro Test soll es künftig nur noch 9,50 Euro geben. Handelt es sich um einen Test ohne medizinische Indikation, werden die 3 Euro Eigenanteil von der Vergütung abgezogen – die Teststellen können dann also nur noch 6,50 Euro abrechnen.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.