Die neue Testverordnung ist in Kraft |
Seit dem heutigen Donnerstag gelten beim Testen neue Honorare und Nachweis- und Kontrollpflichten. / Foto: Imago Images/Fotoarena
Vor ein paar Tagen hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) einen ersten Entwurf für eine Novellierung der Testverordnung vorgelegt. Die erneuerte Verordnung wurde am gestrigen Mittwochnachmittag im Bundesanzeiger veröffentlicht – jetzt ist sie in Kraft. Wichtigste Änderung ist, dass die kostenlosen Bürgertests nur noch einem eingeschränkten Personenkreis zur Verfügung gestellt werden. Für bestimmte Gruppen sollen Bürgertests künftig 3 Euro Eigenbeteiligung kosten. Alle anderen sollen voll zahlen. Für die Teststellen wird zudem das Honorar von derzeit 11,50 Euro auf 9,50 Euro abgesenkt.
Für folgende Personen sind die Bürgertests weiterhin gratis:
Personen nach Nummer 6 und 7 haben je Testung einen Betrag von 3 Euro als Eigenbeteiligung an den Leistungserbringer zu entrichten, doch das jeweilige Bundesland kann diesen Eigenanteil übernehmen. Das BMG begründete im neuen Verordnungsentwurf, dass die anlasslose Testung asymptomatischer Personen in Form der Bürgertests ihren Stellenwert verliere, da mit »abnehmender Inzidenz die Aussagekraft positiver Antigen-Schnelltests« sinke. Daher sei eine flächendeckende und dauerhafte Übernahme der Kosten dieser Tests durch den Bund und damit den Steuerzahler nicht länger angezeigt.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.