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Notfallreform
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Korrektur noch möglich

Die Notfallreform ist auf der Zielgeraden – und mit ihr die Pläne für ein beschränktes ärztliches Dispensierrecht. Die ABDA bekräftigt in einer aktuellen Stellungnahme ihre Ablehnung. Eine Anrufung des Vermittlungsauschusses gilt als unwahrscheinlich. Eine Option wäre ein Entschließungsantrag. 
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 28.10.2026  16:20 Uhr
Direktanwendung aus dem Sprechstundenbedarf

Direktanwendung aus dem Sprechstundenbedarf

Die ABDA signalisiert derweil Gesprächsbereitschaft. Falls die Politik Handlungsbedarf bei der Arzneimittelversorgung im Notdienst sehe, sollte dieser nach ihrer Ansicht nicht über eine Änderung des § 43 Arzneimittelgesetz (AMG), also eine Aufweichung der Apothekenpflicht, gelöst werden. Statt eines Dispensierrechts für Ärzte könne eine zeitlich begrenzte Ausweitung der bereits zulässigen Direktanwendung von Arzneimitteln aus dem Sprechstundenbedarf geprüft werden, schlägt die ABDA in ihrer Stellungnahme vor. Das Papier wurde den Ländern zugeleitet.

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