Die ABDA signalisiert derweil Gesprächsbereitschaft. Falls die Politik Handlungsbedarf bei der Arzneimittelversorgung im Notdienst sehe, sollte dieser nach ihrer Ansicht nicht über eine Änderung des § 43 Arzneimittelgesetz (AMG), also eine Aufweichung der Apothekenpflicht, gelöst werden. Statt eines Dispensierrechts für Ärzte könne eine zeitlich begrenzte Ausweitung der bereits zulässigen Direktanwendung von Arzneimitteln aus dem Sprechstundenbedarf geprüft werden, schlägt die ABDA in ihrer Stellungnahme vor. Das Papier wurde den Ländern zugeleitet.