| Cornelia Dölger |
| 13.05.2026 13:30 Uhr |
Dass die Verordnung nicht vom Bundestag beschlossen werden muss, bedeute nicht, dass dieser hier politisch keine Rolle spiele. »Wir werden als SPD-Bundestagsfraktion unsere Position in den laufenden Koalitionsabstimmungen, in den Berichterstattergesprächen, im Gesundheitsausschuss und gegenüber den beteiligten Ressorts klar einbringen«, kündigte Pantazis an. Die versprochene Apothekenstärkung »steht und fällt mit einer verlässlichen, vollständigen und schnellen Anhebung des Fixums«. Er werde sich weiter dafür einsetzen, dass die 9,50 Euro Fixum »kein Versprechen auf Raten« würden.
Wie die Honoraranpassung finanziert werden soll, darum gab es seit der Ankündigung, das Fixum zu erhöhen, Mutmaßungen und Gerüchte. In der Kritik steht die Idee, sich dafür aus dem Topf für pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) zu bedienen. Das soll laut Verordnungsentwurf nun indirekt geschehen. Demnach sollen die Nacht- und Notdienste und pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) aus bestehenden Mitteln des pDL-Topfes finanziert werden, bis dieser leergelaufen ist. Die Zuschläge von zusammen 41 Cent pro Rx-Packung vorübergehend ausgesetzt werden.
Zudem sollen die geplanten Verschärfungen für Versender nicht wie in der vorherigen Fassung auch deren Logistiker treffen – die Intervention der Lobbygruppen in Brüssel hat offenbar verfangen. Mehr Zeit sollen Apotheken und Kassen für künftige Honorarverhandlungen haben.
Die neue Fassung des Entwurfs greift auch Bekanntes auf. Wie schon in der vorherigen Version vorgesehen, will das BMG handelsübliche Skonti wieder ermöglichen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Februar 2024 entschieden, dass Skonti im Rx-Einkauf den Preisvorschriften zu unterwerfen seien, also nur innerhalb des variablen Großhandelszuschlags von 3,15 Prozent erlaubt sind.
Die Deckelung beschert Apotheken empfindliche Einbußen, weshalb die Kritik daran scharf war. Es gab schnell Zugeständnisse der Politik, die Regelung per Verordnung wieder aufzuheben, allerdings scheiterten mehrere Anläufe, unter anderem wegen des Ampelbruchs und damit wegbrechender Gesetzesvorhaben, an die die Skontofrage hätte angehängt werden können.
»Angesichts der großen wirtschaftlichen Bedeutung dieser Preisnachlässe für Apotheken sollen handelsübliche Skonti für vorfristige Zahlung künftig wieder möglich sein«, hält das BMG in dem Entwurf vom 30. April fest.