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Gesetzgebungsverfahren
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Karlsruhe verwirft Klage wegen Beratungszeit

Die Organklage gegen die Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum sogenannten Heizungsgesetz im Jahr 2023 ist ohne Erfolg – das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) jetzt entschieden. Aktuellen Bezug erhielt das Verfahren durch die Kritik am eilig durchgezogenen GKV-Spargesetz.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 23.07.2026  13:05 Uhr

Keine konkreten Mindestfristen

Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 GG schreibt fest, dass Abgeordnete »Vertreter des ganzen Volkes« sind. Sie sollen also ihre Aufgaben tatsächlich wahrnehmen können – also Gesetzentwürfe lesen, bewerten, Änderungsanträge entwickeln und an der Beratung mitwirken. Genau diese Mitwirkungsmöglichkeiten beim Gebäudeenergiegesetz seien ihm faktisch genommen worden, hatte Heilmann argumentiert.

Das Gericht weist darauf hin, dass es keine konkreten verfassungsrechtlichen Mindestfristen für Gesetzesberatungen gibt; über die zeitliche Ausgestaltung entscheide grundsätzlich der Bundestag selbst. Entscheidend sei, dass den Abgeordneten eine ernsthafte inhaltliche Befassung mit dem Gesetz möglich bleibt.

Linke: Bundestag gefragt – Grüne: Entscheidungsspielraum vernünftig nutzen

Linken-Politiker Ates Gürpinar ließ die PZ nach dem Urteil wissen, das Gericht habe klargemacht, dass das Grundgesetz im Gesetzgebungsverfahren lediglich die Möglichkeit zur inhaltlichen Auseinandersetzung verlangt.  Diese könne im Einzelfall durch eine missbräuchliche Beschleunigung des Verfahrens vereitelt werden. Die Festlegung angemessener Beratungsfristen bleibe aber »eine zentrale rechtspolitische Aufgabe, um fachlich überzeugende Gesetze zu gewährleisten«. Daher werde es eher die Aufgabe der Legislative sein, ein Tempolimit im Gesetzgebungsverfahren zu setzen.  »Das sogenannte Beitragsstabilisierungsgesetz hat eindrücklich gezeigt, dass in der Eile keine durchdachten und seriösen Gesetze entstehen.« Die Koalition habe selbst noch viel Verbesserungsbedarf gesehen, was sich an den von ihr eingebrachten Entschließungsanträgen gezeigt habe.

Von den Grünen heißt es, es sei gut, dass Karlsruhe »nicht zu tief in die politischen Fragen der Verfahrensgestaltung bei der Gesetzgebung eingreift«. Es sei nun »Aufgabe des Parlaments – und insbesondere der Mehrheit –, mit diesem Entscheidungsspielraum vernünftig umzugehen«, so Helge Limburg, Jurist und Grünen-Abgeordneter.  Gerade von der Unionsfraktion werde nun erwartet, »dass allen Abgeordneten eine intensive inhaltliche Befassung ermöglicht wird«. Er betonte: »Hau-Ruck-Verfahren, wie sie die aktuelle Koalition bei den Gesetzgebungsverfahren zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und zum Gebäudemodernisierungsgesetz einsetzte, um verlorene Zeit bei der Einigung auf Regierungsebene zu kompensieren, sind – unabhängig von ihrer verfassungsrechtlichen Bewertung – einer sachlichen Auseinandersetzung für die beste Lösung nicht dienlich.«

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