| Cornelia Dölger |
| 07.09.2026 15:55 Uhr |
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde der FA gegen die Länderlisten-Entscheidung des OVG Münster nicht zur Entscheidung angenommen. / © IMAGO/U. J. Alexander
Die FA wollte mit ihrem Gang nach Karlsruhe weiterhin erreichen, dass die Niederlande von der beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) geführten Länderliste gestrichen werden, auf der die Staaten aufgeführt sind, aus denen Arzneimittel nach Deutschland versendet werden dürfen. In der Kritik stand, dass ausländische Versandapotheken nicht denselben Qualitätsanforderungen unterliegen wie deutsche Apotheken. Die Liste wurde seit 2011 nicht aktualisiert.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hatte dazu im Eilverfahren keine Veranlassung (Az. 9 B 864/24) gesehen. Diese Entscheidung wollte die FA durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. Heute ließ der Verein wissen, dass Karlsruhe am 3. August entschieden habe, die Verfassungsbeschwerde gegen die Länderlisten-Entscheidung des OVG Münster nicht zur Entscheidung anzunehmen.
Die Entscheidung ist unanfechtbar. Damit endet das Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht »mit einem für die Freie Apothekerschaft unbefriedigenden Ergebnis«, teilte der Verein mit.
Im Kern seien drei verfassungsrechtliche Beanstandungen geltend gemacht worden: eine Verletzung des effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG), eine unzulässige Beeinträchtigung der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG sowie eine Verletzung des Rechts auf informationelle Sicherheit der Verbraucher aus Art. 2 Abs. 1 GG. Das Gericht habe nun den Weg für eine verfassungsrechtliche Überprüfung versperrt – ohne Begründung, wie es bei einer Nichtannahme üblich sei.
Rechtsanwalt Fiete Kalscheuer, der die FA in mehreren Verfahren vertritt, vermutet eine unzureichende Darlegung der Eilbedürftigkeit in Bezug auf die einzelnen Apotheker als Grund. Die Nachteile, die sich für lokale Apotheken durch den Versandhandel ergeben, ließen sich aber nun mal kaum auf die einzelnen Apotheken herunterbrechen, so Kalscheuer in der Mitteilung.
»Wir müssen die Entscheidung zur Eilbedürftigkeit akzeptieren«, ergänzte die FA-Vorsitzende Daniela Hänel. »Das Bundesverfassungsgericht hat eine wichtige Chance verpasst, dem Arzneimittelversand aus den Niederlanden Einhalt zu gebieten und die Patientensicherheit zu schützen.« Für das Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht in Köln sei man aber »guter Dinge«. Auf eine Eilbedürftigkeit komme es in diesem Verfahren nicht an.