Die FA will ihr Verfahren gegen die Länderliste vor das Bundesverfassungsgericht bringen. / © Imago/Political-Moments
Weil sich ausländische Versender aus Sicht der FA nicht an deutsche Qualitätsregeln halten, will der Verein per Eilantrag die Niederlande von der »Länderliste« streichen lassen. Hier hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) im Jahr 2011 festgelegt, aus welchen Ländern Medikamente nach Deutschland versendet werden dürfen.
Doch das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster sah dazu im Eilverfahren keine Veranlassung (Az. 9 B 864/24). Diese Entscheidung will die FA jetzt durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen.
Die Freie Apothekerschaft kritisiert, dass sich das OVG nur auf die fehlende Eilbedürftigkeit berufe, ohne inhaltlich Stellung zur Länderliste zu nehmen. Der Verein sieht darin einen Verstoß gegen das Gebot des effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG). »Der Bürger hat einen Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle. Der Zugang zum Gericht darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden«, heißt es in einer Mitteilung der FA.
Das OVG Münster verkenne zudem »die Tragweite der Berufsfreiheit« nach Art. 12 Abs. 1 GG. Die Aufnahme der Niederlande in die Länderliste ermögliche keinen unverfälschten Wettbewerb. Die Bundesrepublik Deutschland bevorzuge Konkurrenten aus den Niederlanden gegenüber deutschen Apothekern spürbar, was deren berufliche Betätigungsfreiheit beeinträchtige. Und letztlich hätten die Verbraucher, die das Beschwerdeverfahren ebenfalls angestrengt haben, ein Recht auf eine zutreffende staatliche Verbraucherinformation.
Die FA-Vorsitzende Daniela Hänel bezeichnet den Gang nach Karlsruhe zwar als »aussichtsreichen Rechtsbehelf«. Unter Juristen wurden die Erfolgsaussichten in diesem Verfahren allerdings von vornherein als gering eingestuft.
Immerhin aber lenkt die Freie Apothekerschaft mit ihren Verfahren Aufmerksamkeit auf das Thema. Hänel nutzt die Mitteilung, um auf die aktuellen Gesetzgebungsverfahren aufmerksam zu machen: »Das deutsche Apothekenwesen wird von der Politik systematisch zerschlagen: Während man uns seit Jahrzehnten eine faire Honoraranpassung verweigert, liefert man uns gleichzeitig einem wettbewerbswidrigen Versandhandel aus den Niederlanden aus, dem die Patientensicherheit zum Opfer fällt. Dass nun auch noch der Kassenabschlag auf 2,07 Euro hochgetrieben werden soll, ist eine weitere Demütigung der Apotheken.«