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Covid-19-Impfungen

Impfverordnung soll verlängert werden

Die Coronavirus-Impfverordnung soll laut einem Entwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorerst bis zum 31. Juli 2022 verlängert werden. Zudem ist darin die Vorbereitung der Zahnarztpraxen zur Einbindung in die Impfkampagne vorgesehen. Und: Der Bund will die Länder länger für das Betreiben der Impfzentren finanziell unterstützen.
Charlotte Kurz
01.04.2022  12:38 Uhr

Am gestrigen Donnerstag wurden in ganz Deutschland laut Impfdashboard des Bundesgesundheitsministerium (BMG) rund 62.000 Covid-19-Impfungen verabreicht. Das ist im Vergleich zum vergangenen Dezember allerdings sehr wenig, zu dieser Zeit waren es täglich rund eine Million verimpfte Covid-19-Impfdosen. Am meisten Impfungen an einem Tag gab es am 15. Dezember 2021 mit 1,7 Millionen verabreichten Dosen. Allerdings könnten die Viertimpfungen gerade für Personen ab 70 Jahren in den kommenden Wochen wichtig werden.

Seit Anfang Februar 2022 sind auch die Apotheken aktiv bei der Impfkampagne dabei, bis zum 30. März 2022 haben die öffentlichen Apotheken laut dem wöchentlichen Bericht des Robert-Koch-Instituts (RKI) 39.768 Covid-19-Impfungen durchgeführt. Die Grundlage für die Impfkampagne und auch die Beteiligung der Apotheken regelt nach wie vor die Coronavirus-Impfverordnung. Diese wird, Stand jetzt, aber zum 31. Mai 2022 außer Kraft treten, die PZ hatte ausführlich über alle auslaufenden Corona-Verordnungen berichtet.

Covid-19-Impfungen vorerst bis Ende Juli möglich

Um nun die Ansprüche auf kostenfreie Covid-19-Impfungen für die Bevölkerung sowie Abrechnungsmöglichkeiten für die Impfstellen wie etwa den Apotheken weiterhin zu regeln, plant das BMG die Impfverordnung zu verlängern, zunächst bis zum 31. Juli 2022. Das sieht ein Entwurf zur Änderung der Impfverordnung vor, der der PZ vorliegt. Damit werden Covid-19-Impfungen über den Sommer weiterhin wie gehabt möglich sein.

Zudem sieht der Entwurf die Vorbereitung zur Anbindung der Zahnärzte in die Impfkampagne vor. Hierfür sollen die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, beziehungsweise die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KBV) Daten von Zahnarztpraxen, die planen Covid-19-Impfungen anzubieten, an das RKI, beziehungsweise die vom RKI bestimmten technischen Dienstleister übermitteln. Auch Tierärzte sollen laut Infektionsschutzgesetz eigentlich in die Impfkampagne mit eingebunden werden, diese werden in dem Entwurf aber noch nicht erwähnt.

Länder werden vom Bund weiter unterstützt

Der Entwurf zur Änderung der Verordnung sieht darüber hinaus eine verlängerte hälftige Übernahme der Kosten für die Impfzentren und mobilen Impfteams vonseiten des Bundes vor. Diese Kostenübernahme von 50 Prozent sollte eigentlich zum 31. März 2022 laut aktueller Verordnung enden, soll aber nun bis zum 31. Mai 2022 verlängert werden. Damit werden die Länder weiterhin finanziell unterstützt, die für das Betreiben der Impfzentren verantwortlich sind. Und: Die Länder bekommen laut Entwurf mehr Zeit, die Kosten für die Impfzentren und Impfteams mit dem Bund abzurechnen.

Zudem ist dies voraussichtlich nicht die letzte geplante Verlängerung der Verordnung. In der Begründung des Verordnungsentwurfs schreibt das BMG, dass unabhängig von der weiteren Ausgestaltung der Verordnung im Jahresverlauf in Zukunft zumindest eine weitere Verlängerung der Geltungsdauer notwendig sei, um die Abwicklung der Abrechnung der erbrachten Leistungen zu ermöglichen.

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