Impfsurveillance in Apotheken könnte über DAV-Portal laufen |
Wer gegen Covid-19 impft, muss täglich die durchgeführte Anzahl an Impfungen ans Robert-Koch-Institut (RKI) für das Impfquoten-Monitoring weitergeben. Um dies in Apotheken zu ermöglichen, ist die ABDA derzeit mit dem RKI im Gespräch. / Foto: Adobe Stock/contrastwerkstatt
Nach dem Willen der Ampel-Parteien sollen Apotheker bereits Ende dieser Woche per Gesetz dazu berechtigt sein, gegen Covid-19 zu impfen. In dieser Woche läuft dafür das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren im Bundestag. Am heutigen Mittwoch fand die Aussprache mit Sachverständigen und Verbänden dazu im Hauptausschuss des Parlaments statt. Eingeladen war unter anderem auch die Präsidentin der ABDA, Gabriele Regina Overwiening.
Auf die Nachfrage der Grünen-Politikerin Maria Klein-Schmeink, warum die Einbindung der Apotheker für die Impfkampagne von Vorteil wäre und wie hoch das Potenzial für die Kampagne demnach wäre, hatte Overwiening allerdings lediglich 20 Sekunden Zeit zu antworten.
Overwiening betonte, dass die Apotheken in der Fläche sehr gut verteilt und niedrigschwellig zu erreichen sind. »Wenn jede Kraft gebraucht wird, stehen wir gerne zur Verfügung«, erklärte sie gegenüber den Bundestagsabgeordneten. »Wir sind gewohnt mit unseren Patientinnen und Patienten in Kontakt zu sein und auch schwierige und vertrauliche Themen zu besprechen. Wir sind als Heilberufler vor Ort, gut verankert und bekannt.«
Auf die Frage der FDP-Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, inwiefern die Apotheken auch die benötigte Impfsurveillance sicherstellen können, also täglich weitergeben, wie viele Impfungen sie getätigt haben, erwähnte Overwiening indirekt das DAV-Portal. Insbesondere bezüglich der Erstellung der digitalen Covid-19-Impfzertifikate haben alle Apotheken bereits Zugang zu Portalen, sagte Overwiening. Damit meint sie offenbar das DAV-Portal, zu dem alle Verbandsmitglieder Zugang haben, aber auch alle Nicht-Verbandsmitglieder angeschlossen sein können. Die ABDA sei hierfür gerade in Vorbereitung, damit die Anbindung an das Robert-Koch-Institut auch für die Weitergabe der durchgeführten Impfungen funktioniert. Ziel sei es, täglich die durchgeführten Impfungen verlässlich und digital melden zu können. Hierfür seien allerdings keine weiteren rechtlichen Schritte notwendig, so Overwiening. Die ABDA geht davon aus, dass die Impfsurveillance genauso für die Apotheker gilt wie für alle anderen Leistungserbringer, die bereits impfen.
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