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Schwintek zu Sparplänen
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Honorarsteuerung über Apothekenabschlag?

Beim gestaffelten Fixum haben sich die Ideen der Finanzkommission Gesundheit wohl nicht durchgesetzt. Die Kommission schlägt aber auch automatisierte Kostenindizes vor. Darin sieht der Generalbevollmächtigte der Treuhand Hannover, Sebastian Schwintek, eine Schwächung der Verhandlungslösung. Noch offen sei die künftige Funktion des Abschlags.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 15.04.2026  16:20 Uhr

Für die Vergütungsanstiege in allen Bereichen gab die Finanzkommission folgendes Credo aus: Obergrenze sollen tatsächliche Kostensteigerungen sein oder der Anstieg soll auf die Grundlohnrate (Veränderungsrate gemäß § 71 Absatz 3 SGB V) begrenzt werden. Zwischen 2027 und 2029 soll auf die Grundlohnrate ein zusätzlicher Abschlag von einem Prozentpunkt kommen.

In dieses Korsett steckte die Kommission auch die Honorarerhöhung bei den Apotheken, wollte konkret den Anstieg auf die politisch zugesagten 9,50 Euro bis ins Jahr 2031 strecken, um die Orientierung an der Grundlohnrate einzuhalten. Andersherum beeinflusste diese Orientierung die Honorarentwicklungen in den vergangenen Jahren allerdings nicht; das Honorar stagnierte vielmehr, sodass die Apotheken bereits automatisch einen Sparbeitrag geleistet haben.

Mit den 9,50 Euro wäre zumindest die Basis gegeben, auf der man mit der geplanten Verhandlungslösung starten will. Das Korsett schnürt die Kommission indes auch hier: Bei allen Vergütungsverhandlungen sollen einheitliche und repräsentative Kostenerhebungen mit ausschlaggebend sein, jährlich ermittelt durch eine unabhängige Instanz. Solche Kostenindizes seien in den jeweiligen Vergütungsverhandlungen »als begrenzender Faktor« mit zu berücksichtigen.

Ob und wie die Kommission die Verhandlungslösung mit ihren Leitplanken auf der Agenda hatte, ist unklar. Fest steht aber, dass deren Spielraum von einer solchen Vorgabe doch »erheblich« eingeschränkt wäre. So schätzt der Treuhand-Generalbevollmächtigte Sebastian Schwintek die Pläne ein.

Inflationsrate würde nicht berücksichtigt

Zwar fänden sich zwei der drei Komponenten des Verordnungsentwurfs, der die Verhandlungslösung regelt, nun auch in den Kommissionsempfehlungen wieder, nämlich die Kostenentwicklung und Veränderungsrate bei der Grundlohnsumme. »Aber eben nicht als ›zu berücksichtigende‹ Faktoren, sondern als alternative Obergrenze«, so Schwintek zur PZ. Parameter wie die Inflationsrate und weitere Faktoren fielen demnach weg, soweit sie die Obergrenzen überschreiten würden.

Sich an Kostensteigerungen als Obergrenze für Vergütungsentwicklungen zu orientieren, sei »unfair gegenüber den Leistungserbringern«, kritisierte Schwintek zudem. Denn diese würden weniger vom Wachstum profitieren als die Versicherten, wenn die Kostensteigerungen unter der Veränderungsrate der Grundlohnsumme lägen. Wenn die Kosten andersherum die Rate überstiegen, müssten sie diese obendrein selbst schultern.

Durch die Solidargemeinschaft verursachte Mehrkosten müssten also entweder von den Leistungserbringern aufgefangen oder durch Einsparungen bei der Versorgung ausgeglichen werden – beides verschlechtere die Versorgungsqualität. Der zeitlich befristete zusätzliche Abschlag von einem Prozentpunkt auf die Grundlohnsumme komme erschwerend hinzu.

Kassenabschlag statt gestaffelter Honorarerhöhung

Von der heftig kritisierten Staffelung ist man inzwischen wohl abgekommen, zumindest weist der Fahrplan, den Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) gestern vorstellte, in eine andere Richtung. Das Fixum soll demnach am Stück erhöht werden wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, sparen bei den Apotheken will die Bundesregierung nun allerdings per erhöhtem Kassenabschlag.

Ob diese Komponente sich langfristig als Steuerungselement etablieren und in die Verhandlungslösung integriert werden solle, sei offen, so Schwintek. Eine dynamische Komponente sei ja auch für die Pharmaindustrie geplant. Gesetzt sei ja aber auch das Prinzip einer ›einnahmeorientierten Ausgabenpolitik‹. 

Historisch betrachtet wäre es für die Apotheken »selbstverständlich sehr viel besser«, wenn ihre Honorarentwicklung sich an der Veränderungsrate der Grundlohnsumme – seit 2013 ein Plus von etwa 39 Prozent – oder der Kostenentwicklung in den Apotheken – plus 66 Prozent – orientiert hätte. Dafür gebe der Regierungsentwurf zwar auch keine Garantie, aber derzeit noch eine andere Orientierung als der Kommissionsbericht.

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