Herstellung wird wohl bald erlaubt |
Desinfektionsmittel sind derzeit überall ausverkauft. / Foto: dpa
Desinfektionsmittel – egal ob zur Flächen- oder Händedesinfektion – fallen unter die EU-Biozidverordnung und dürfen deshalb in Apotheken ohne Zulassung nicht hergestellt werden. Die Verordnung räumt jedoch in § 55 eine mögliche zeitlich befristete Ausnahme von diesem Verbot ein, nämlich dann, wenn ein Notfall eintritt. Dieser muss von »einer zuständigen Behörde« offiziell festgestellt werden. Wie die PZ von der ABDA erfuhr, steht eine entsprechende Regelung jetzt wohl unmittelbar bevor.
Sobald die rechtlichen Hürden für eine Herstellung von Desinfektionsmitteln in der Apotheke aus dem Weg geräumt sind, wird die ABDA die Apotheken über die Mitgliedsorganisationen informieren und auch Empfehlungen für entsprechende Rezepturen aussprechen. Wie lange die erforderlichen Zutaten angesichts der enorm großen Nachfrage dann lieferbar sein werden, ist allerdings offen.
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