Hersteller muss Auskunft über Valsartan-Wirkungen geben |
Auch wenn nicht abschließend geklärt werden kann, ob sie ein verunreinigtes Medikament eingenommen hat oder nicht, hat eine an Krebs erkrankte Klägerin nun vor Gericht teilweise Recht bekommen: Der Hersteller des Valsartan-haltigen Medikaments muss ihr Auskunft über die Wirkungen geben. / Foto: picture alliance/dpa
Gut drei Jahre ist der Skandal um potenziell krebserregende Verunreinigungen im Blutdrucksenker Valsartan nun her, weltweite Rückrufaktionen verschiedener Hersteller sorgten damals für große Verunsicherung, Hunderttausende Patienten in Deutschland waren betroffen. Nun hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main einer Klägerin teilweise Recht gegeben, die von einem Pharmaunternehmen Auskunft über alle Wirkungen seines Präparats verlangt hatte, »die bei der Bewertung schädlicher Folgen von Bedeutung sein können«. Die Klägerin hatte über mehrere Jahre ein Valsartan-Präparat des Herstellers eingenommen und war später an Krebs erkrankt.
Konkret hatte die Klägerin von dem Pharmaunternehmen Auskunft über alle für sie relevanten Wirkungen des Mittels sowie Schmerzensgeld gefordert; sie hatte nach eigener Aussage das Präparat, das wie weltweit etliche andere vor rund drei Jahren wegen möglicher krebserregender Verunreinigungen mit Nitrosaminen zurückgerufen worden war, zwischen 2013 und 2018 eingenommen. Im Zuge des Valsartan-Skandals waren im Sommer 2018 zunächst Verunreinigungen in Wirkstoffchargen des chinesischen Herstellers Zhejiang Huahai Pharmaceutical gefunden worden, aber schnell zeigte sich, dass auch andere Firmen betroffen waren – so auch die nun beklagte Herstellerfirma. Bei einem der Wirkstoffhersteller, mit denen sie kooperierte, waren Verunreinigungen festgestellt worden. Es folgte ein Chargenrückruf, der aus organisatorischen Gründen sämtliche Packungsgrößen und Chargen umfasste, auch wenn längst nicht alle kontaminiert waren. Die Klägerin betonte aber, dass die von ihr eingenommenen Tabletten zu den verunreinigten Chargen gehörten und sie durch deren Einnahme an Krebs erkrankt sei. Die Klage der Frau wies das Landgericht Hanau allerdings bereits 2019 ab (Az. 4 O 1505/18).