»Gerechtigkeit in der gesundheitlichen Versorgung bedeutet, dass Patientinnen und Patienten allein bei Bedarf nach medizinischer Dringlichkeit einen Termin beim Arzt bekommen«, sagt Stefanie Stoff-Ahnis von der GKV. / © Adobe Stock/Gina Sanders
Nach den Wahlniederlagen der CDU in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern äußerte sich Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zu den Reformen im Gesundheitsbereich. Unter anderem sprach er von einem Gefühl der Ungerechtigkeit bei den Leistungen der Krankenversicherungen. Das »Nebeneinander von privater und gesetzlicher Krankenversicherung« werde von vielen Menschen als »Gerechtigkeitsproblem« betrachtet, sagte er nach den Sitzungen der CDU-Parteigremien in Berlin.
Erste Reaktionen gab es bereits dazu. So sagte Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes: »Gerechtigkeit in der gesundheitlichen Versorgung bedeutet, dass Patientinnen und Patienten allein bei Bedarf nach medizinischer Dringlichkeit einen Termin beim Arzt bekommen, und zwar unabhängig davon, ob sie gesetzlich oder privat versichert sind.«
In einer Pressemitteilung betonte sie, dass jede beziehungsweise jeder dritte Versicherte mit der Wartezeit auf Facharzttermine unzufrieden sei. Patientinnen und Patienten würden sich eine ambulante Versorgung, die einen zügigen und diskriminierungsfreien Zugang zu Arztterminen bietet wünschen.
»Um einen gerechten und effizienten Zugang zur Versorgung zu schaffen, brauchen wir eine gesetzliche Regelung für eine tagesaktuelle Terminplattform: Hier würden alle Arztpraxen einen festzulegenden Anteil ihrer GKV-Termine zur Verfügung stellen«, schlägt Stoff-Ahnis vor. So ein Portal würde mehr Transparenz über Terminoptionen bringen.
»Schlechte Wahlergebnisse in den Bundesländern dürfen für die Union kein Anlass sein, jahrzehntelange Parteipositionen über Bord zu werfen«, kritisierte PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther in einer Pressemitteilung.