| Melanie Höhn |
| 05.11.2026 14:40 Uhr |
Der federführend von der AMK erarbeitete BAK-Leitfaden »Arzneimittelmissbrauch – Leitfaden für die apothekerliche Praxis« biete zudem eine konkrete Handlungshilfe zum Erkennen und zum Umgang mit möglichen Missbrauchsfällen. Ergänzend gebe die BAK-Leitlinie »Risiken bei Arzneimitteln – Maßnahmen in der Apotheke« einen übergeordneten Handlungsrahmen zum Umgang mit Arzneimittelrisiken.
Die Apothekerschaft setze sich dafür ein, missbrauchsanfällige Bezugs- und Versorgungswege wirksam zu begrenzen. Ein aktuelles Beispiel ist laut ABDA Medizinalcannabis: »Kritisch gesehen werden telemedizinische Plattformmodelle mit weitgehend automatisierten Verordnungsprozessen beziehungsweise Verordnungen allein auf Basis von Online-Fragebögen ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt.« Die Problematik sei nicht neu: Bereits im Jahr 2020 habe die AMK bei cannabishaltigen Arzneimitteln auf mögliche Missbrauchsmerkmale wie manipulierte Verordnungen, Verordnungen verschiedener Ärzte oder den Bezug über mehrere Apotheken hingewiesen.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.