| Melanie Höhn |
| 05.11.2026 14:40 Uhr |
Der federführend von der AMK erarbeitete BAK-Leitfaden »Arzneimittelmissbrauch – Leitfaden für die apothekerliche Praxis« bietet eine konkrete Handlungshilfe zum Erkennen und zum Umgang mit möglichen Missbrauchsfällen. / © Imago/Bihlmayerfotografie
Schätzungen der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) zufolge sind zwischen 1,5 und 1,9 Millionen Menschen in Deutschland abhängig von Medikamenten. Diese Sucht werde vielfach weder ärztlicherseits noch von den Betroffenen erkannt. Laut ABDA kann der Übergang vom bestimmungsgemäßen Arzneimittelgebrauch zu einem riskanten oder schädlichen Konsum fließend und schwer erkennbar sein.
Eine Analyse der AOK zeigt, dass Arzneimittelabhängigkeit weit verbreitet, jedoch häufig unterschätzt wird. Oftmals werden Privatrezepte nicht systematisch erfasst und illegal beschaffte Arzneimittel entziehen sich der Statistik. Zudem gibt es keine ICD-Hauptdiagnose »Medikamentenabhängigkeit«.
Doch welche Rolle können Vor-Ort-Apotheken konkret bei der Prävention von Medikamentenabhängigkeit einnehmen? »Apotheken kommt aufgrund ihres niedrigschwelligen Patientenkontakts eine wichtige Rolle bei der Früherkennung problematischer Anwendungsmuster zu. Hinweise können etwa auffällig häufige oder hohe Bezüge, Mehrfachverordnungen oder eine wiederholte Nachfrage nach bestimmten OTC-Arzneimitteln sein«, erklärte die ABDA auf Nachfrage der PZ. Diese Hinweise seien jedoch kein Beleg für Missbrauch oder Abhängigkeit, sondern bedürften der pharmazeutischen Einordnung und Beratung.
Zwar könnten Apotheken Auffälligkeiten erkennen, Risiken ansprechen und weitere Maßnahmen anstoßen, jedoch keine (Abhängigkeits)-Diagnosen stellen und oder eine ärztliche Behandlung ersetzen. Bei relevanten Auffälligkeiten unter einer verordneten Therapie müsse daher immer die behandelnde Arztpraxis einbezogen werden. »Davon unberührt bleibt die eigene heilberufliche Verantwortung bei begründetem Missbrauchsverdacht«, so die ABDA.
Ein möglicher problematischer Gebrauch müsse seitens der Apotheke offen, sachlich und nicht moralisierend angesprochen werden. »Dabei können Anwendung und Risiken hinterfragt beziehungsweise erläutert und bei Bedarf eine ärztliche Abklärung oder Beratungsstelle empfohlen werden«, so die ABDA weiter. Bei begründetem Verdacht auf Arzneimittelmissbrauch könne als »ultima ratio« die Abgabe nach § 17 Abs. 8 ApBetrO verweigert werden. Verdachtsfälle sollten zudem der AMK gemeldet werden, um mögliche Risikosignale frühzeitig erkennen und bewerten zu können.
Die ABDA betonte, dass Prävention und Versorgung interprofessionelle Aufgaben seien. Dass eine strukturierte Zusammenarbeit funktionieren könne, habe bereits ein von der ABDA getragenes und vom BMG gefördertes Modellprojekt zum Langzeitgebrauch von Benzodiazepinen und Z-Substanzen gezeigt. Dabei begleiteten Apotheken und Hausärzte gemeinsam Betroffene bei der Dosisreduktion beziehungsweise beim ambulanten Entzug.
Doch Prävention setzt nicht erst im direkten Kontakt mit Betroffenen an. Auch Verordnungs- und Bezugsdaten können dabei helfen, auffällige Muster wie hohe Mengen, kurze Bezugsintervalle oder Mehrfachverordnungen zu erkennen. Diese sind laut ABDA jedoch immer im individuellen Versorgungskontext zu bewerten. Der Bezug über mehrere Praxen und Apotheken könne die Erkennung zusätzlich erschweren.
Das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut (DAPI) könne Verordnungsdaten von Arzneimitteln mit Suchtpotenzial zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung auswerten. Eine systematische Analyse von Risikogruppen, Mehrfachverordnungen oder riskanten Verschreibungsmustern sei allerdings nicht möglich, da in der DAPI-Datenbank keine Daten zu einzelnen Versicherten enthalten sind.
Wie wichtig Beobachtungen aus Apotheken seien, zeigen AMK-Signale: Bei Tropicamid seien unter anderem hohe Verordnungsmengen, gefälschte Privatrezepte und Verordnungen verschiedener Ärzte berichtet worden. Auch zu Ketamin/Esketamin lägen Meldungen zu gefälschten Rezepten vor. Bei dem nicht verschreibungspflichtigen Dextromethorphan seien beispielsweise zunehmend häufigere Bezüge, der Wunsch nach mehreren Packungen oder die Ablehnung der Beratung aufgefallen.
Die elektronische Medikationsliste (eML) innerhalb der elektronischen Patientenakte (ePA) dokumentiert automatisiert alle elektronisch verordneten und abgegebenen Arzneimittel. »Wiederholte Verordnungen einschließlich kurzer Bezugsintervalle werden transparent auch wenn sie von unterschiedlichen Verordnern stammen, sodass die Einsicht der eML Hinweise auf einen potenziellen Arzneimittelmissbrauch liefern kann«, erläuterte die ABDA. »Da die Medikationseinträge in der eML in das Interaktions- beziehungsweise CAVE-Modul des Apothekenverwaltungssystems eingehen, können beispielsweise Interaktionen auch dann erkannt werden, wenn die elektronischen Verordnungen in unterschiedlichen Apotheken eingelöst werden.«
Papierrezepte könnten in der eML erst ab der nächsten ePA-Ausbaustufe nachgetragen werden, zum aktuellen Zeitpunkt sei dies aber noch nicht umfassend und flächendeckend möglich. Außerdem könnten digital verfügbare Arzneimittelinformationen die Erkennung arzneimittelbezogener Risiken unterstützen. Das E-Rezept könne zudem klassische Manipulationen oder Fälschungen technisch erschweren. Wiederholte Verordnungen oder auffällige Arzneimittelkombinationen liefern Hinweise, ersetzen jedoch nicht die individuelle pharmazeutische Bewertung.
Der federführend von der AMK erarbeitete BAK-Leitfaden »Arzneimittelmissbrauch – Leitfaden für die apothekerliche Praxis« biete zudem eine konkrete Handlungshilfe zum Erkennen und zum Umgang mit möglichen Missbrauchsfällen. Ergänzend gebe die BAK-Leitlinie »Risiken bei Arzneimitteln – Maßnahmen in der Apotheke« einen übergeordneten Handlungsrahmen zum Umgang mit Arzneimittelrisiken.
Die Apothekerschaft setze sich dafür ein, missbrauchsanfällige Bezugs- und Versorgungswege wirksam zu begrenzen. Ein aktuelles Beispiel ist laut ABDA Medizinalcannabis: »Kritisch gesehen werden telemedizinische Plattformmodelle mit weitgehend automatisierten Verordnungsprozessen beziehungsweise Verordnungen allein auf Basis von Online-Fragebögen ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt.« Die Problematik sei nicht neu: Bereits im Jahr 2020 habe die AMK bei cannabishaltigen Arzneimitteln auf mögliche Missbrauchsmerkmale wie manipulierte Verordnungen, Verordnungen verschiedener Ärzte oder den Bezug über mehrere Apotheken hingewiesen.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.