| Melanie Höhn |
| 05.11.2026 14:40 Uhr |
Der federführend von der AMK erarbeitete BAK-Leitfaden »Arzneimittelmissbrauch – Leitfaden für die apothekerliche Praxis« bietet eine konkrete Handlungshilfe zum Erkennen und zum Umgang mit möglichen Missbrauchsfällen. / © Imago/Bihlmayerfotografie
Schätzungen der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) zufolge sind zwischen 1,5 und 1,9 Millionen Menschen in Deutschland abhängig von Medikamenten. Diese Sucht werde vielfach weder ärztlicherseits noch von den Betroffenen erkannt. Laut ABDA kann der Übergang vom bestimmungsgemäßen Arzneimittelgebrauch zu einem riskanten oder schädlichen Konsum fließend und schwer erkennbar sein.
Eine Analyse der AOK zeigt, dass Arzneimittelabhängigkeit weit verbreitet, jedoch häufig unterschätzt wird. Oftmals werden Privatrezepte nicht systematisch erfasst und illegal beschaffte Arzneimittel entziehen sich der Statistik. Zudem gibt es keine ICD-Hauptdiagnose »Medikamentenabhängigkeit«.
Doch welche Rolle können Vor-Ort-Apotheken konkret bei der Prävention von Medikamentenabhängigkeit einnehmen? »Apotheken kommt aufgrund ihres niedrigschwelligen Patientenkontakts eine wichtige Rolle bei der Früherkennung problematischer Anwendungsmuster zu. Hinweise können etwa auffällig häufige oder hohe Bezüge, Mehrfachverordnungen oder eine wiederholte Nachfrage nach bestimmten OTC-Arzneimitteln sein«, erklärte die ABDA auf Nachfrage der PZ. Diese Hinweise seien jedoch kein Beleg für Missbrauch oder Abhängigkeit, sondern bedürften der pharmazeutischen Einordnung und Beratung.
Zwar könnten Apotheken Auffälligkeiten erkennen, Risiken ansprechen und weitere Maßnahmen anstoßen, jedoch keine (Abhängigkeits)-Diagnosen stellen und oder eine ärztliche Behandlung ersetzen. Bei relevanten Auffälligkeiten unter einer verordneten Therapie müsse daher immer die behandelnde Arztpraxis einbezogen werden. »Davon unberührt bleibt die eigene heilberufliche Verantwortung bei begründetem Missbrauchsverdacht«, so die ABDA.
Ein möglicher problematischer Gebrauch müsse seitens der Apotheke offen, sachlich und nicht moralisierend angesprochen werden. »Dabei können Anwendung und Risiken hinterfragt beziehungsweise erläutert und bei Bedarf eine ärztliche Abklärung oder Beratungsstelle empfohlen werden«, so die ABDA weiter. Bei begründetem Verdacht auf Arzneimittelmissbrauch könne als »ultima ratio« die Abgabe nach § 17 Abs. 8 ApBetrO verweigert werden. Verdachtsfälle sollten zudem der AMK gemeldet werden, um mögliche Risikosignale frühzeitig erkennen und bewerten zu können.
Die ABDA betonte, dass Prävention und Versorgung interprofessionelle Aufgaben seien. Dass eine strukturierte Zusammenarbeit funktionieren könne, habe bereits ein von der ABDA getragenes und vom BMG gefördertes Modellprojekt zum Langzeitgebrauch von Benzodiazepinen und Z-Substanzen gezeigt. Dabei begleiteten Apotheken und Hausärzte gemeinsam Betroffene bei der Dosisreduktion beziehungsweise beim ambulanten Entzug.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.