| Melanie Höhn |
| 05.11.2026 14:40 Uhr |
Doch Prävention setzt nicht erst im direkten Kontakt mit Betroffenen an. Auch Verordnungs- und Bezugsdaten können dabei helfen, auffällige Muster wie hohe Mengen, kurze Bezugsintervalle oder Mehrfachverordnungen zu erkennen. Diese sind laut ABDA jedoch immer im individuellen Versorgungskontext zu bewerten. Der Bezug über mehrere Praxen und Apotheken könne die Erkennung zusätzlich erschweren.
Das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut (DAPI) könne Verordnungsdaten von Arzneimitteln mit Suchtpotenzial zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung auswerten. Eine systematische Analyse von Risikogruppen, Mehrfachverordnungen oder riskanten Verschreibungsmustern sei allerdings nicht möglich, da in der DAPI-Datenbank keine Daten zu einzelnen Versicherten enthalten sind.
Wie wichtig Beobachtungen aus Apotheken seien, zeigen AMK-Signale: Bei Tropicamid seien unter anderem hohe Verordnungsmengen, gefälschte Privatrezepte und Verordnungen verschiedener Ärzte berichtet worden. Auch zu Ketamin/Esketamin lägen Meldungen zu gefälschten Rezepten vor. Bei dem nicht verschreibungspflichtigen Dextromethorphan seien beispielsweise zunehmend häufigere Bezüge, der Wunsch nach mehreren Packungen oder die Ablehnung der Beratung aufgefallen.
Die elektronische Medikationsliste (eML) innerhalb der elektronischen Patientenakte (ePA) dokumentiert automatisiert alle elektronisch verordneten und abgegebenen Arzneimittel. »Wiederholte Verordnungen einschließlich kurzer Bezugsintervalle werden transparent auch wenn sie von unterschiedlichen Verordnern stammen, sodass die Einsicht der eML Hinweise auf einen potenziellen Arzneimittelmissbrauch liefern kann«, erläuterte die ABDA. »Da die Medikationseinträge in der eML in das Interaktions- beziehungsweise CAVE-Modul des Apothekenverwaltungssystems eingehen, können beispielsweise Interaktionen auch dann erkannt werden, wenn die elektronischen Verordnungen in unterschiedlichen Apotheken eingelöst werden.«
Papierrezepte könnten in der eML erst ab der nächsten ePA-Ausbaustufe nachgetragen werden, zum aktuellen Zeitpunkt sei dies aber noch nicht umfassend und flächendeckend möglich. Außerdem könnten digital verfügbare Arzneimittelinformationen die Erkennung arzneimittelbezogener Risiken unterstützen. Das E-Rezept könne zudem klassische Manipulationen oder Fälschungen technisch erschweren. Wiederholte Verordnungen oder auffällige Arzneimittelkombinationen liefern Hinweise, ersetzen jedoch nicht die individuelle pharmazeutische Bewertung.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.