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Österreich
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Evidenz zu Point-of-Care-Tests in Apotheken wächst

Seit 2024 dürfen Apotheken in Österreich Point-of-Care-Tests anbieten. In mehreren Bundesländern wurden bereits Testaktionen durchgeführt und evaluiert – der Nutzen konnte gezeigt werden. Jetzt hofft die Apothekerkammer auf eine baldige Vergütung durch die Krankenkassen.
AutorKontaktDaniela Hüttemann
Datum 18.02.2026  18:00 Uhr

In Österreich gibt es aktuell rund 1450 öffentliche Apotheken mit rund 20.000 Mitarbeitern für die rund 9,2 Millionen Einwohner. »Wir zählen täglich 600.000 Kundenkontakte und sind damit prädestiniert, eine größere Rolle in der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung zu spielen«, sagte Dr. Matthias König-Mitterhauser, Präsident der Landesgeschäftsstelle Tirol der Österreichischen Apothekerkammer, im Rahmen eines Kongresses des Pharmaceutical Care Network Europe, der derzeit in Innsbruck stattfindet.

Bislang finanzieren sich die Apotheken ausschließlich über die Spanne der abgegebenen Arzneimittel, so König-Mitterhauser. Das werde dauerhaft nicht mehr funktionieren. Finanziell ist es um die Apotheken in Österreich nicht unbedingt gut gestellt. 20 Prozent der Inhaberinnen und Inhaber verdienten weniger als ihre Angestellten – ähnlich wie derzeit in Deutschland. Noch gebe es keine honorierten Dienstleistungen. Die österreichischen Apotheker hoffen jedoch, dass sich das bald ändern wird.

Nachdem der Großteil der Apotheken in Österreich in die Covid-19-Testinfrastruktur eingebunden war, wurden ihnen mit einer Novelle des Apothekengesetzes 2024 neben einer Erweiterung ihrer Kompetenzen beim Austausch von Medikamenten auch erlaubt, sogenannte Point-of-Care-Tests (PoCT) im Rahmen der patientennahen Labordiagnostik durchzuführen, berichtete Apotheker Stefan Deibl, Leiter der Fort- und Weiterbildungsabteilung der Apothekerkammer. Außerdem sind sie ermächtigt, medizinische Basisdaten wie Puls, Blutdruck, Temperatur, Gewicht und Größe zu erheben.

»Vor dieser gesetzlichen Ermächtigung konnten in Apotheken nur solche Testgeräte verwendet werden, welche zur Laienanwendung zertifiziert waren«, erklärte Deibl auf Nachfrage der Pharmazeutischen Zeitung. »Die Berechtigung zur Durchführung von derartigen Laientests (Vitamin D, Blutzucker etc.) in Apotheken stützte sich damals im Wesentlichen auf ein OGH-Urteil, wonach Apotheker:innen die Patient:innen bei der Vornahme von Laientests unterstützen dürfen.«

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