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BMG-Digitalgesetz
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Erweiterter ePA-Zugriff für Apotheken

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den Gesetzentwurf »Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen« vorgelegt. Für Apotheken ist der Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) und eine verbesserte Telematikinfrastruktur (TI) relevant.
AutorKontaktMelanie Höhn
Datum 02.04.2026  15:26 Uhr

Weiternutzung von Daten der Krankenkassen gestärkt

Im Gesetzentwurf werden außerdem die zur Durchführung der EHDS-Verordnung erforderlichen Anpassungen im nationalen Recht vorgenommen. »Im Bereich der Primärnutzung von Gesundheitsdaten (zu Versorgungszwecken) werden über die künftig verpflichtende grenzüberschreitende Infrastruktur MyHealth@EU ab 2029 sukzessive verschiedene Kategorien elektronischer Gesundheitsdaten zwischen EU-Mitgliedstaaten übermittelbar sein«, so das BMG.

Zudem soll der gesetzliche Rahmen für den Aufbau eines vernetzten, europäisch anschlussfähigen Gesundheitsdatenökosystems geschaffen werden, also ein dezentrales System mit einer koordinierenden Zugangsstelle und weitere domänenspezifische Zugangsstellen. 

Neben dem EHDS-Sekundärnutzungsverfahren soll die Nutzung von Gesundheitsdaten weiter verbessert werden. So soll insbesondere die Weiternutzung von Daten der Krankenkassen gestärkt werdem. »Durch eine Rechtsgrundlage für die Errichtung von Reallaboren können Krankenkassen zukünftig innovative Datennutzung rechtssicher erproben. Die bestehende Vorschrift zur datengestützten Erkennung individueller Gesundheitsrisiken durch Krankenkassen und Pflegekassen wird zudem überarbeitet«, heißt es im Entwurf.

Zudem wird auch das Forschungsdatenzentrum (FDZ) Gesundheit beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) weiterentwickelt. Zukünftig soll in bestimmten Fällen auch ein Antrag auf Datenzugang beim FDZ ermöglicht werden, bei dem einzelne Leistungserbringer identifiziert werden. Ein solcher Antrag soll beispielsweise zulässig sein, wenn er der Kontaktherstellung zwischen Leistungserbringern mit ähnlichen Fällen dient, beispielsweise um einen fachlichen Austausch zwischen Leistungserbringern zu ermöglichen. Durch die »unterschiedslose Verfügbarmachung von Gesundheitsdaten aller Geschlechter« soll der »Gender Data Gap« verringert werden.

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