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Anhörung Digitalgesetz
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ABDA warnt vor Versorgungseinstieg der Krankenkassen 

Im Rahmen einer Verbändeanhörung im Bundesgesgesundheitsministerium warnte die ABDA, dass das neue Digitalgesetz zu einem Versorgungseinstieg der Krankenkassen führen könnte. Gleichzeitig begrüßt die Bundesvereinigung viele der vorgesehenen Änderungen an der elektronischen Patientenakte (ePA). 
AutorKontaktLukas Brockfeld
Datum 18.05.2026  17:50 Uhr

Die Bundesregierung möchte mit dem »Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen« (GeDIG) die Digitalisierung des deutschen Gesundheitssystems vorantreiben und die Versorgung und die Pflege effizienter und zukunftsfest machen. Der Referentenentwurf enthält Maßnahmen für beinahe alle digitalisierungsrelevanten Themenbereichen des Gesundheitssystems. Am heutigen Montag fand dazu eine Verbändeanhörung im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) statt. 

Auch die ABDA hat dem Gesundheitsministerium eine ausführliche Stellungnahme zukommen lassen. Die Bundesvereinigung begrüßt darin grundsätzlich das Anliegen, die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiter voranzutreiben und die dafür erforderlichen regulatorischen Änderungen vorzunehmen. Besonders die geplante Einbindung Deutschlands in den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) wird unterstützt. Außerdem solle das Gesetz genutzt werden, um »dringend nötige Anpassungen des rechtlichen Rahmens insbesondere angesichts der künftig erweiterten Dienstleistungen der Apotheken vorzunehmen«.

Verbesserungen beim Medikationsplan

Das Gesetz nimmt unter anderem eine eine Gleichstellung des Bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP) und des Elektronischen Medikationsplans (eMP) vor, indem er einheitlich den Begriff »Medikationsplan« verwendet. Die ABDA begrüßt dies, gibt aber zu bedenken, dass die Versicherten einen Anspruch auf die Aktualisierung ihres Medikationsplans erhalten müssten. 

Problematisch findet die ABDA, dass das Gesetz keine Möglichkeit vorsieht, dass behandelnde Ärzte und abgebende Apotheken die jeweils lokal gespeicherte Medikationspläne untereinander synchronisieren können, wenn ein Patient keine ePA hat. Dies werde dazu führen, dass lokal vorgehaltene Medikationspläne für Versicherte ohne ePA handschriftlich auf den aktuellen Stand gebracht werden müssen. Da die ABDA eine solche manuelle Aktualisierung nicht für alltagstauglich hält, schlägt sie eine TI-basierte technische Lösung für Patienten ohne ePA vor. 

Die ABDA begrüßt, dass der Gesetzentwurf klarstellt, dass Apotheken auf Daten der elektronischen Patientenakte zur Wahrnehmung ihrer pharmazeutischen Aufgaben zugreifen dürfen. Dieser Zugriff könne einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Arzneimitteltherapiesicherheit leisten und die apothekerliche Aufgabenerfüllung in digitalen Versorgungsszenarien rechtlich absichern.

Die konkrete Ausgestaltung der Zugriffsmöglichkeiten müsse jedoch sorgfältig geprüft werden. Die Nutzungsmöglichkeiten der Apotheken seien im Gesetz zurückhaltend formuliert, daher besteht nach Auffassung der ABDA die Gefahr, dass die Zugriffsmöglichkeiten im Apothekenalltag nicht ausreichend seien. Im Gesetz müsse daher klargestellt werden, dass Apotheken die Daten der elektronischen Patientenakte in allen für die Arzneimitteltherapiesicherheit relevanten Nutzungsszenarien verarbeiten dürfen. 

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