| Lukas Brockfeld |
| 18.05.2026 17:50 Uhr |
Im Gesundheitsministerium wurden zahlreiche Verbände zum neuen Digitalgesetz angehört. / © PZ/Brockfeld
Die Bundesregierung möchte mit dem »Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen« (GeDIG) die Digitalisierung des deutschen Gesundheitssystems vorantreiben und die Versorgung und die Pflege effizienter und zukunftsfest machen. Der Referentenentwurf enthält Maßnahmen für beinahe alle digitalisierungsrelevanten Themenbereichen des Gesundheitssystems. Am heutigen Montag fand dazu eine Verbändeanhörung im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) statt.
Auch die ABDA hat dem Gesundheitsministerium eine ausführliche Stellungnahme zukommen lassen. Die Bundesvereinigung begrüßt darin grundsätzlich das Anliegen, die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiter voranzutreiben und die dafür erforderlichen regulatorischen Änderungen vorzunehmen. Besonders die geplante Einbindung Deutschlands in den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) wird unterstützt. Außerdem solle das Gesetz genutzt werden, um »dringend nötige Anpassungen des rechtlichen Rahmens insbesondere angesichts der künftig erweiterten Dienstleistungen der Apotheken vorzunehmen«.
Das Gesetz nimmt unter anderem eine eine Gleichstellung des Bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP) und des Elektronischen Medikationsplans (eMP) vor, indem er einheitlich den Begriff »Medikationsplan« verwendet. Die ABDA begrüßt dies, gibt aber zu bedenken, dass die Versicherten einen Anspruch auf die Aktualisierung ihres Medikationsplans erhalten müssten.
Problematisch findet die ABDA, dass das Gesetz keine Möglichkeit vorsieht, dass behandelnde Ärzte und abgebende Apotheken die jeweils lokal gespeicherte Medikationspläne untereinander synchronisieren können, wenn ein Patient keine ePA hat. Dies werde dazu führen, dass lokal vorgehaltene Medikationspläne für Versicherte ohne ePA handschriftlich auf den aktuellen Stand gebracht werden müssen. Da die ABDA eine solche manuelle Aktualisierung nicht für alltagstauglich hält, schlägt sie eine TI-basierte technische Lösung für Patienten ohne ePA vor.
Die ABDA begrüßt, dass der Gesetzentwurf klarstellt, dass Apotheken auf Daten der elektronischen Patientenakte zur Wahrnehmung ihrer pharmazeutischen Aufgaben zugreifen dürfen. Dieser Zugriff könne einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Arzneimitteltherapiesicherheit leisten und die apothekerliche Aufgabenerfüllung in digitalen Versorgungsszenarien rechtlich absichern.
Die konkrete Ausgestaltung der Zugriffsmöglichkeiten müsse jedoch sorgfältig geprüft werden. Die Nutzungsmöglichkeiten der Apotheken seien im Gesetz zurückhaltend formuliert, daher besteht nach Auffassung der ABDA die Gefahr, dass die Zugriffsmöglichkeiten im Apothekenalltag nicht ausreichend seien. Im Gesetz müsse daher klargestellt werden, dass Apotheken die Daten der elektronischen Patientenakte in allen für die Arzneimitteltherapiesicherheit relevanten Nutzungsszenarien verarbeiten dürfen.
Besonders kritisch sieht die ABDA das Vorhaben, dass bei die Kranken- und Pflegekassen verarbeitete Gesundheitsdaten in die elektronische Patientenakte eingestellt werden dürfen. Die Kassen könnten so Einfluss auf Inhalt und Struktur der ePA nehmen. »Die elektronische Patientenakte droht somit
schrittweise, um kassenseitig generierte oder verarbeitete Inhalte erweitert zu werden, ohne
dass hierfür eine hinreichende Begrenzung auf klar definierte, versorgungsnotwendige Zwecke
erkennbar wäre«, heißt es in der Stellungnahme.
Die ePA droht nach Auffassung der ABDA zu einem Instrument zu werden, über das Krankenkassen ihre Datenbestände systematisch in die Versorgung einspeisen und dadurch ihre Rolle über die eines Kostenträgers hinaus ausweiten. Aus diesem Grund lehnt die Bundesvereinigung auch die vorgesehene Erweiterung der Datenverarbeitungsbefugnisse der Krankenkassen ab.
Die Einführung eines digitalen Versorgungseinstiegs durch die Krankenkassen wird von der ABDA als »eines der zentralen Problemfelder des Entwurfs« bezeichnet. Den Kassen werde unter anderem durch Ersteinschätzungen und Terminsteuerung die Möglichkeit eröffnet, den digitalen Erstkontakt der Versicherten mit dem Versorgungssystem zu gestalten. Die Kassen erhielten so eine neue Rolle und es fände eine »erhebliche Machtverlagerung zulasten der Leistungserbringer« statt. Die Möglichkeit, hierfür Daten der Krankenkassen und Daten der elektronischen Patientenakte zur Personalisierung heranzuziehen, verschärfe das Problem zusätzlich.
Die Krankenkassen erhielten durch das Gesetz eine »Gatekeeper-Funktion« am Versorgungseinstieg. Gleichzeitig kommen die Apotheken nach Auffassung der ABDA im Gesetz beim digitalen Erstkontakt faktisch nicht vor, obwohl sie in zahlreichen Fällen den niederschwelligsten Kontakt zur Versorgung eröffnen. »Der Entwurf birgt damit das Risiko einer strukturellen Entkoppelung von Apotheke und Patient und eröffnet den Krankenkassen zugleich die Möglichkeit, maßgeschneiderte, datenbasierte Versorgungsangebote zu unterbreiten, die ihre Rolle über die eines Kostenträgers hinaus erheblich erweitern und maßgeblich von ihren eigenen Interessen als Kostenträger geprägt sein werden«, warnt die ABDA.
Auch von Seiten der Ärzteschaft kommt Kritik an den geplanten Befugnissen der Krankenkassen. »Hochsensible Gesundheitsdaten gehören weiterhin in den von der ärztlichen Schweigepflicht geschützten Raum zwischen Arzt und Patient, nicht in die Hände von Krankenkassen. Wenn Kostenträger plötzlich präzise Gesundheitsprofile ihrer Versicherten anfertigen können, ist der Weg zur Einmischung in deren Lebensweise und Gesundheitsversorgung bereitet«, warnt etwa Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des Spitzenverbands Fachärztinnen und Fachärzten Deutschlands (SpiFa).
Der SpiFa begrüßt zwar die fortschreitende Digitalisierung des Gesundheitswesens, diese brauche aber Sicherheit und Transparenz. »Patientinnen und Patienten müssen sich stets darauf verlassen können, dass alles, was sie ihren Ärztinnen und Ärzten über ihren Gesundheitszustand anvertrauen, streng geschützt bleibt. Vertraulichkeit ist die Grundlage für Offenheit im Gespräch und somit für eine gute Diagnostik und Behandlung. Ohne Vertrauen gibt es keine gute Medizin«, so Dirk Heinrich.
Vonseiten der Krankenkassen wird diese Sorge erwartungsgemäß nicht geteilt. Die AOK sieht in dem Gesetz beispielsweise den technischen Unterbau für das geplante Primärversorgungssystem. Durch das Vorhaben werde deutlich mehr Orientierung und Steuerung im »unübersichtlichen und sektoral fragmentierten Gesundheitswesen« möglich.
»Wir begrüßen es, dass in den Apps der gesetzlichen Krankenkassen künftig die gesamte Versorgungskette von der Ersteinschätzung über die Terminbuchung bis zur elektronischen Überweisung abgebildet werden soll«, erklärt Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands.