| Melanie Höhn |
| 02.04.2026 15:26 Uhr |
Die Rolle der Gematik soll auch im Bereich Interoperabilität weiterentwickelt werden. Außerdem sollen die Aufgaben des Kompetenzzentrums für Interoperabilität im Gesundheitswesen erweitert werden, insbesondere im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens. Durch die neu zugewiesenen Aufgaben, unter anderem auch durch die Festlegung von qualitativen und quantitativen Funktionen informationstechnischer Systeme im Gesundheitswesen, soll sichergestellt werden, dass diese nicht nur auf der technischen, semantischen und syntaktischen Ebene miteinander kommunizieren können, sondern auch bestimmungsgemäß in der Praxis von Anwenderinnen und Anwendern nutzbar sind.
Sowohl Leistungserbringer als auch Hersteller von IT-Systemen sollen zudem zu mehr Interoperabilität verpflichtet werden. Erstere sollen gesundheitsbezogene Daten ihrer Patientinnen und Patienten künftig im interoperablen Format vorhalten. Damit geht die Pflicht für Hersteller von IT-Systemes einher, diese interoperable Datenhaltung in den Systemen der Leistungserbringer künftig auch ermöglichen zu müssen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen zudem künftig Leistungserbringern eine Digitalberatung zur Digitalisierung der Praxen und zur Kompetenzerweiterung anbieten, auch in Bezug auf Cybersicherheit.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sollen weiterentwickelt werden. Daneben soll auch der Rechtsrahmen für die Einführung von nutzenstiftenden Mehrwert-Anwendungen durch die Krankenkassen in der ePA niedrigschwelliger ausgestaltet werden. Als konkreter Anwendungsfall soll die digitale Impfdokumentation als Vorstufe des digitalisierten Impfprozesses anhand von Abrechnungsdaten eingeführt werden.
Durch verschiedene Regelungen sollen »spürbare Mehrwerte für Versicherte sowie Entlastungen für Leistungserbringer« geschaffen werden. Versicherten sollen nutzerfreundliche, digitale Wege in die ambulante Versorgung angeboten werden, die auch die Einführung des geplanten Primärversorgungssystems vorbereiten. »Ein wichtiges Instrument ist die E-Überweisung, die wir noch in dieser Legislaturperiode etablieren wollen«, heißt es in dem Entwurf.
Zudem soll ein »digitaler Versorgungseinstieg« geschaffen werden: Versicherte sollen bundesweit über die ePA-App zu der bundeseinheitlichen, standardisierten Ersteinschätzung durch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen und anschließend gegebenenfalls einer digitalen Terminbuchung weitergeleitet werden und so einen einfachen, digitalen Weg in die ambulante Versorgung nutzen. »Darüber treffen wir die notwendigen Regulierungen, damit auch die digitale Terminvermittlung über private Anbieter diskriminierungsfrei erfolgt und die Vorgaben von Datenschutz und Datensicherheit eingehalten werden«, so der Entwurf.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.