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Digitale-Identitäten-Gesetz
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Einlösen von E-Rezepten über EUDI-Wallet geplant

Die EU treibt mit der EUDI-Wallet den Aufbau einer gemeinsamen digitalen Identitätsinfrastruktur voran, die zahlreiche bestehende Identifizierungs- und Nachweisverfahren ergänzen oder ersetzen könnte. Berührungspunkte soll es auch zum E-Rezept und zur ePA geben.
AutorKontaktMelanie Höhn
Datum 09.06.2026  07:00 Uhr

Ende Mai hat die Bundesregierung den Entwurf für das Digitale-Identitäten-Gesetz (DIdG) beschlossen. Damit verbunden ist die Einführung der europäischen EUDI-Wallet, mit der Bürgerinnen und Bürger ihre Identität künftig sicher per Smartphone nachweisen und digitale Dokumente nutzen können.

Die Grundlage bildet die europäische eIDAS-Verordnung, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, bis Ende 2026 mindestens eine digitale Identitätslösung bereitzustellen. Deutschland plant den offiziellen Start der freiwillig nutzbaren EUDI-Wallet am 1. Januar 2027. Sie soll Bürgerinnen und Bürgern grundlegende Vorteile im elektronischen Rechts- und Wirtschaftsverkehr bieten und zahlreiche Alltagsprozesse erleichtern: Neben einer europaweit verwendbaren digitalen Identität zählen hierzu elektronische Signatur- und Siegelfunktionen sowie der Einsatz von elektronischen Nachweisen.

EUDI-Wallet im Gesundheitswesen

Laut Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) soll die EUDI-Wallet als zentrale Schnittstelle fungieren, mit der sich Bürgerinnen und Bürger gegenüber Behörden und privaten Unternehmen identifizieren können. Neben der digitalen Ausweisfunktion sollen künftig auch Entscheidungen und sonstige Dokumente von Bundesbehörden in die Wallet geladen werden können.

Erleichterungen sollen in vielfältigen Bereichen ermöglicht werden, beispielsweise im Banken- und Zahlungswesen, etwa bei der geldwäscherechtlichen Überprüfung von Angaben zum Zweck der Identifizierung, im Bereich Social Media sowohl allgemein als auch gegebenenfalls bei einer Alterskontrolle. Weitere Beispiele sind elektronische Behördendienste, Kontoeröffnungen, SIM-Karten-Registrierungen, der digitale Führerschein oder eine qualifizierte elektronische Signatur.

Laut DIdG-Gesetzentwurf soll ein Anwendungsgebiet auch das Gesundheitswesen sein, wo es »gegebenenfalls zu einer sicheren Speicherung von einzelnen Nachweisen mit eigenen Gesundheitsdaten der Nutzerin oder des Nutzers einer EUDI-Wallet« kommen kann.

Explizit wird auf der technischen Dokumentationsseite der EUDI-Wallet-Spezifikationen das Gesundheitswesen erwähnt: Der einfache Zugriff auf Gesundheitsdaten sei sowohl im nationalen als auch im grenzüberschreitenden Kontext »von entscheidender Bedeutung«. Eine Wallet-Einheit könne den Zugriff auf E-Rezepte oder sogenannte »EU Patient Summaries« ermöglichen. In einer Bitkom-Veranstaltung wurde zudem darüber referiert, inwieweit die Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) digital in der EUDI-Wallet abgebildet und nutzbar gemacht werden können.

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